Schaffung von zusätzlichem sozialen Wohnraum: Verwaltung stellt kommunale Wohnraumförderung neu auf
HANSESTADT LÜNEBURG. – Es ist eine freiwillige Leistung, die der Rat bereits 2016 beschlossen hat, um zusätzliche Anreize für den Bau von günstigem Wohnraum in Lüneburg zu schaffen: Das kommunale Wohnraumförderprogramm. Aus diesem Topf unterstützt die Hansestadt seither Bauprojekte in Lüneburg, bei denen geförderter Wohnraum entsteht – das Geld wird zusätzlich zu den weitaus höheren Fördermitteln der NBank ausgezahlt. Aktuell sind jährlich 200.000 Euro im Fördertopf.
Trotz dieser und vieler anderer Fördermöglichkeiten aber fehlt es nach wie vor an bezahlbarem Wohnraum – in Lüneburg und bundesweit. Die Gründe dafür sind vielfältig, vor allem ist es angesichts hoher Baupreise und hoher Zinsen für Bauherr:innen vielfach nicht mehr attraktiv, geförderten Wohnraum herzustellen.
„Umso wichtiger ist es, dass wir mit unseren kommunalen Möglichkeiten gezielt dort fördern, wo wir Anreize für den Bau von günstigem Wohnraum schaffen können“, erklärt Lüneburgs Kämmerer Matthias Rink. „Das Programm fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialen Wohnraum und verhindert ihn nicht wie zu unserem Bedauern irreführend von einigen behautet wird“.
Politische Beratungen
Das Vorhaben wurde jetzt im Bauausschuss vorgestellt. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte für das neue Wohnraumförderprogramm.
Eine Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. Juni 2025.
Die wichtigsten Neuerungen des Verwaltungsvorschlages im Überblick
Zusammenführung und Vereinheitlichung der Förderprogramme: Die neue Richtlinie soll die bisherigen Vorgaben an aktuelle verwaltungsinterne und externe Standards anpassen – insbesondere an die Regelungen der NBank.
Vorgesehen ist eine Begrenzung der Förderung pro Projekt: Maximal 50 Prozent der durch die NBank förderfähigen Wohnungen und insgesamt höchstens vier Wohnungen pro Bauprojekt sollen künftig kommunal gefördert werden. So sollen künftig auch kleinere Unternehmen und Privatpersonen mit finanziellen Anreizen ermutigt werden, auch sozialen Wohnraum zu schaffen. „Die kommunale Förderung soll gezielt dort wirken, wo Landes- oder Bundesmittel nicht ausreichend greifen. So kann mit vorhandenen Haushaltsmitteln eine möglichst große Wirkung erzielt werden“, erläutert Rink.
Anpassung der Fördersummen an die Entwicklungen des Baupreisindex: 12.000 bis 20.000 Euro Zuschuss pro Wohnung im Neubau (sozialer Mietwohnungsbau), gestaffelt nach Wohnungsgröße. 3.000 Euro Zuschuss bei Verlängerung von Belegrechten und Mietpreisbindungen. Bis zu 12.000 Euro pro Wohnung für Wohnraumschaffung in der Innenstadt.
Die Grundstruktur und Zielrichtung des bisherigen Förderprogramms bleiben erhalten, eine Kürzung des Fördervolumens ist nicht geplant.
Erweiterte Förderfähigkeit: Neu aufgenommen werden sollen unter anderem auch Wohnungen zwischen 60 und 85 m² sowie rollstuhlgerechter Wohnraum mit erweiterter Flächenanerkennung gemäß DIN 18040-2 „R“.
Anpassung des Fördergebiets Innenstadt: Der Geltungsbereich wurde überarbeitet, reine Brandschutzmaßnahmen ohne Wohnraumbezug sollen künftig nicht mehr förderfähig sein.
Streichung veralteter Fördermodule: Förderbausteine wie „Ermäßigter Baulandpreis“ oder „Verzicht auf Stellplätze“ sollen entfallen, da sie in der Praxis keine Relevanz mehr haben.
Wohnraumbüro als zentrale Anlaufstelle
Das neu eingerichtete Wohnraumbüro übernimmt künftig die Zuständigkeit für die Umsetzung der Förderrichtlinie. Damit werden die bisher auf mehrere Stellen verteilten Zuständigkeiten gebündelt – Bürger:innen, Bauwillige und Investierende finden dort künftig alle Informationen an einem Ort.

Foto: Hansestadt Lüneburg
Bisherige Förderungen mit dem kommunalen Förderprogramm ZWO21
Seit Einführung des Programms ZWO21 im Jahr 2016 wurden 65 Wohneinheiten mit rund 608.000 Euro gefördert. Zwei weitere Anträge mit 20 Wohneinheiten sind aktuell in Prüfung. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 200.000 Euro wurden als Haushaltsreste ins Jahr 2025 übertragen und ergänzen den laufenden Fördertopf.
Für das Jahr 2025 stehen somit insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Bei durchschnittlichen Fördersummen zwischen 12.000 und 20.000 Euro können so voraussichtlich rund 10 bis 16 Wohneinheiten gefördert werden.
Wohnungsbau in der Hansestadt
Zu den Zahlen aller Bauprojekte in der Hansestadt führte Stadtbaurätin Heike Gundermann im Ausschuss aus. Demnach wurde kürzlich oder wird aktuell Baurecht für rund 2000 Wohnungen in Lüneburg geschaffen.
Wann die Bauherr:innen diese Projekte umsetzen, entscheiden sie selbst.
Wo ist 30-Prozent-Quote für sozialen Wohnungsbau möglich?
Überall dort, wo neues Baurecht geschaffen und städtebauliche Verträge geschlossen werden, setzt die Hansestadt eine 30-Prozent-Quote für geförderten Wohnraum fest. Diese Quote hatte der Rat in einem Grundsatzbeschluss 2016 festgelegt, um künftig mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger in Lüneburg zu schaffen. Keine Quote gibt es, wenn schon Baurecht besteht.
„Eine grundsätzliche Quote für alle Bauprojekte in der Stadt können wir nicht festlegen“, macht Gundermann deutlich. Denn es gebe keine gesetzliche Grundlage, mit der die Stadt bei Bauvorhaben, für die Baurecht bereits bestehet, die Schaffung von gefördertem Wohnraum einfordern könnte. „Das gibt das Baurecht nicht her.“
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