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    Vergabe von Grundstücken für Mehrfamilienhäuser

    Baugebiet „ Am Wienebütteler Weg“

    Im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“ sind Baufelder für Mehrfamilienhäuser verfügbar, für die sich interessierte Investoren/Bauträger ab dem 1. April 2026 im Rahmen einer Konzeptvergabe bewerben können.

    Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“. Über den angegebenen Link finden Sie alle relevanten Dokumente – unter anderem auch ein Informationsblatt, in dem die häufigsten Fragen zum Baugebiet und dem Bebauungsplan beantwortet sind.

    Es sind im Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ in den WA3 - WA5, WA7, WA9 und WA11 mindestens 30% öffentlich-geförderter Wohnungsbau und 10% Großwohnungen für kinderreiche Familien oder Mehrgenerationenwohnen vorzusehen.

    Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat festgelegt, dass die Baufelder für Mehrfamilienhäuser über eine Konzeptvergabe/Architektenwettbewerb an interessierte Investoren/Bauträger vergeben werden. Die genauen Vergabekriterien und die Kaufpreise hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung im Dezember 2025 beschlossen. Alle Informationen und Unterlagen aus der Sitzung sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

    Das Ziel der Konzeptvergabe ist unter anderem, bezahlbaren Wohnraum auch für Familien mit geringerem Einkommen zu ermöglichen.

    Weitere Informationen auf dieser Seite

    Kontakt 

    Hansestadt Lüneburg
    Stabsstelle Bauverwaltung
    Michael Herrmann
    +49 4131 309-4608
    E-Mail senden

    Preise

    Vergabe von Grundstücken für Mehrfamilienhäuser

    Im Baugebiet sind Kfz-Stellplätze auf den (Bau-)Grundstücken nicht zulässig. Stattdessen wird es sogenannte Gemeinschafts-Stellplätze (Baufeld 19), die den Eigentümern der anliegenden Baugrundstücke gemeinschaftlich gehören bzw. Tiefgaragen (Baufelder 12, 13 und 18a, b) geben.

    Dementsprechend stehen die Baugrundstücke und gegebenenfalls Anteile an einem Gemeinschafts-Stellplatzgrundstück zum Verkauf. Der Kauf des Anteils am Stellplatzgrundstück ist obligatorisch. Die Stellplätze werden von der Hansestadt Lüneburg hergestellt. Lediglich eine etwaige Beleuchtung und/oder eine Carport-Anlage müssen von den Mit-Eigentümern selbst hergestellt werden. Einzel-Carports sind nicht zulässig.

    Die Verkaufspreise betragen aktuell 

    • für das Baugrundstück erschlossen: 470,00 EUR pro m²
    • öffentlich gefördert (auch anteilig): 380,00 EUR pro m² 
    • für den Stellplatzanteil erschlossen: 380,00 EUR pro m²

    Anschlüsse für z. B. Strom, Kommunikation, Wasser und das Nahwärmenetz sind als zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Beim sogenannten kalten Nahwärmenetz handelt es sich um eine „Nahwärmeversorgung“ aus erneuerbaren Energien (Erdwärme). Andere Energieträger sind nicht zugelassen. Informationen dazu finden Sie unter „Nahwärmeversorgung Lüneburg“.

    Baufelder

    für Mehrfamilienhäuser

    Allgemein zulässig ist ein Staffelgeschoss und begrünte Flachdächer mit max. 5 Grad Neigung. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen ist nicht zulässig, Ausnahmen siehe Punkt 2.3 und 2.5 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Siehe auch die Hinweise 12 bis 13 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Weitere Regelungen finden Sie im Bebauungsplan.

    Insgesamt stehen noch vier Baufelder zur Vergabe.

    Baufeld 12: 1.599 m²; WA4 / 0,4 / III / 14 / o; TG verpflichtend

    Baufeld 13: 2.301 m²; WA6 / 0,5 / III / 14 / o; TG verpflichtend
    ist für Konzepte mit (ambulant-betreuten) Wohn-Pflege-Gruppen reserviert – siehe Vergabe eines Grundstücks für Wohn-Pflege-Gemeinschaften und altersgerechtes Wohnen

    Baufeld 18: 2.772 m²; WA9 / 0,4 / III / 14 / o; TG verpflichtend
    kann als Einheit vergeben und gemeinsam (siehe Baufenster) bebaut werden

    Baufeld 18a: 1.513 m²; WA9 / 0,4 / III / 14 / o; TG verpflichtend

    Baufeld 18b: 1.249 m²; WA9 / 0,4 / III / 14 / o; TG verpflichtend

    Baufeld 19: 1.271 m²; WA8 / 0,4 / III / 14 / o

    In den Baufeldern 18a und 19 ist Kleingewerbe gemäß 1.2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vorzusehen.

    Wünschenswert wäre auf Baufeld 19 ggf. ein Ärztehaus, Physiotherapie etc. und/oder ein Pflegestützpunkt in Kombination mit Wohnungen. Eine Abweichung von den Vergabekriterien ist für diesen Fall möglich

    Vergabekriterien

    für Investoren und Bauträger für die Mehrfamilienhausbaufelder

    Die Bewertung von eingereichten Konzepten erfolgt nach der dargestellten Matrix, wobei die Vergabekommission für die Gestaltung/Architektur bis zu 10 Punkte frei vergeben kann. Diese gilt sowohl für die Gestaltung als auch für kostenreduziertes Bauen.

    0 Punkte – 35 Punkte maximal

    • Vergabe an Bauträger ab 21 Punkten möglich. Sollten bis Ende Dezember 2027 keine Bewerbungen mit mehr als 21 Punkten eingehen, ist die Vergabe an Bauträger-Projekte ab 16 Punkten möglich.
    • Die Vergabe erfolgt durch die Vergabekommission.
    Info

    Vergabekriterien Reihenhausbaufelder an Bauträger

    Bewerbung und Fristen

    Vergabe von Grundstücken für Reihenhäuser

    Bewerbungsfrist: 1. April bis 30. Juni 2026
    Auswertung der eingegangenen Bewerbungen: 1. Juli bis 31. August 2026
    Rückmeldung an die Bewerber:innen: ab 1. September 2026

    Bewerbungsverfahren

    Die Bewerbungsunterlagen sollten bevorzugt in digitaler Form eingereicht werden. Auf Wunsch wird ein Link zum Upload der Daten zur Verfügung gestellt.

    Akzeptiert werden Dokumente als PDF-Dokument (*.pdf), Word-Dokument (*docx) oder als Bild-Datei (*.jpg). Ein DWG-Viewer ist ebenfalls vorhanden.

    Der Bewerbung ist eine „Eigenerklärung Konzeptvergabe Mehrfamilienhäuser“ beizulegen. 

    Kontakt 

    Hansestadt Lüneburg
    Stabsstelle Bauverwaltung
    Michael Herrmann
    +49 4131 309-4608
    E-Mail senden

    Datenschutzhinweise Grundstücksverkehr und Vertragswesen

    Die Datenübertragung des Online-Fragebogens erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung direkt zum Datenaustauschportal der Hansestadt Lüneburg. Die von Ihnen gemachten Angaben und Dokumente werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert und elektronisch verarbeitet. Mit dem Absenden Ihrer Eingaben stimmen Sie der Datenspeicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zu.

    Die ausführlichen Datenschutzhinweise aus dem Bereich Grundstücksverkehr und Vertragswesen stehen als Download zur Verfügung (PDF).

    Die Hinweise zum Datenschutz der Hansestadt Lüneburg finden Sie hier.