Vergabe eines Grundstücks
für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
und altersgerechtes Wohnen
Baugebiet „ Am Wienebütteler Weg“
Im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“ sind Baufelder für Mehrfamilienhäuser verfügbar, für die sich interessierte Investoren/Bauträger ab dem 1. April 2026 im Rahmen einer Konzeptvergabe bewerben können.
Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“. Über den angegebenen Link finden Sie alle relevanten Dokumente – unter anderem auch ein Informationsblatt, in dem die häufigsten Fragen zum Baugebiet und dem Bebauungsplan beantwortet sind.
Es sind im Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ in den WA3 - WA5, WA7, WA9 und WA11 mindestens 30% öffentlich-geförderter Wohnungsbau und 10% Großwohnungen für kinderreiche Familien oder Mehrgenerationenwohnen vorzusehen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat festgelegt, dass die Baufelder für Mehrfamilienhäuser über eine Konzeptvergabe/Architektenwettbewerb an interessierte Investoren/Bauträger vergeben werden. Die genauen Vergabekriterien und die Kaufpreise hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung im Dezember 2025 beschlossen. Alle Informationen und Unterlagen aus der Sitzung sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Das Ziel der Konzeptvergabe ist unter anderem, bezahlbaren Wohnraum auch für Familien mit geringerem Einkommen zu ermöglichen.
Weitere Informationen auf dieser Seite
Kontakt
Hansestadt Lüneburg
Stabsstelle Bauverwaltung
Michael Herrmann
+49 4131 309-4608
E-Mail senden
Preise
Vergabe von Grundstücken für Mehrfamilienhäuser
Im Baugebiet sind Kfz-Stellplätze auf den (Bau-)Grundstücken nicht zulässig. Stattdessen wird es sogenannte Gemeinschafts-Stellplätze (Baufeld 19), die den Eigentümern der anliegenden Baugrundstücke gemeinschaftlich gehören, bzw. Tiefgaragen (Baufelder 12, 13 und 18a, b) geben.
Die Verkaufspreise betragen aktuell
- für das Baugrundstück erschlossen: 470,00 EUR pro m²
- öffentlich gefördert (auch anteilig): 380,00 EUR pro m²
- für den Stellplatzanteil erschlossen: 380,00 EUR pro m²
Anschlüsse für z. B. Strom, Kommunikation, Wasser und das Nahwärmenetz sind als zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.
Beim sogenannten kalten Nahwärmenetz handelt es sich um eine „Nahwärmeversorgung“ aus erneuerbaren Energien (Erdwärme). Andere Energieträger sind nicht zugelassen. Informationen dazu finden Sie unter „Nahwärmeversorgung Lüneburg“.
Baufelder
für Mehrfamilienhäuser

Allgemein zulässig ist ein Staffelgeschoss und begrünte Flachdächer mit max. 5 Grad Neigung. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen ist nicht zulässig, Ausnahmen siehe Punkt 2.3 und 2.5 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Siehe auch die Hinweise 12 bis 13 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Weitere Regelungen finden Sie im Bebauungsplan.
Es steht das Baufeld 13 für die Bebauung mit einem Konzept für ambulante Wohn-Pflege-Gemeinschaften, ambulante Wohn-Pflege-Gruppen und altersgerechtes Wohnen mit der Option Pflege dazu buchen zu können zur Vergabe.
Baufeld 13: Fläche 2.301 m²; Wohnen allgemein (WA6), GRZ 0,5, Vollgeschosse III, Firsthöhe 14m, offene Bauweise; TG verpflichtend.
Weitere Hinweise finden sich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.
Vergabekriterien
für Investoren und Bauträger für das Baufeld 13
In erster Linie sind Konzepte mit öffentlichem-gefördertem Wohnungsbau für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen) und Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen) gewünscht. Es sind jedoch auch Kombinationen aus öffentlich-gefördertem und freiem Wohnungsbau möglich.
Erste Informationen zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften finden Sie hier:
Ambulante Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Das Baufeld 13 wurde für die Umsetzung von Wohnen im Alter und von sogenannten ambulanten Wohn-Pflege-Gemeinschaften und oder Wohn-Pflege-Gruppen reserviert. Damit soll einerseits öffentlich-gefördertes altersgerechtes Wohnen und andererseits öffentlich-gefördertes, familienähnliches Wohnen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften oder Wohn-Pflege-Gruppen ermöglicht werden. In allen Wohnformen sollen Pflegeleistungen dazu gebucht werden können.
Hier sind z.B. zwei Wohn-Pflege-Gemeinschaften (W-P-G) à 10 bis 12 Personen je Etage möglich, mehrere Gemeinschaften wären wünschenswert.
Die möglichen Förderungen durch die NBank finden Sie
- zum Thema altersgerechtes Wohnen unter Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung),
- zum Thema Wohn-Pflege-Gemeinschaften unter Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
- sowie zu Bürgschaften im Wohnungsbau unter Landesbürgschaften für den Wohnungsbau.
Für Fragen nehmen Sie gerne den Kontakt mit der Hansestadt Lüneburg auf.
Bewerbung und Fristen
Vergabe von Grundstücken für Reihenhäuser
Bewerbungsfrist: 1. April bis 31. August 2026
Auswertung der eingegangenen Bewerbungen: 1. bis 30. September 2026
Rückmeldung an die Bewerber:innen: ab 1. Oktober 2026
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsunterlagen sollten bevorzugt in digitaler Form eingereicht werden. Auf Wunsch wird ein Link zum Upload der Daten zur Verfügung gestellt.
Akzeptiert werden Dokumente als PDF-Dokument (*.pdf), Word-Dokument (*docx) oder als Bild-Datei (*.jpg). Ein DWG-Viewer ist ebenfalls vorhanden.
Der Bewerbung ist eine „Eigenerklärung Konzeptvergabe W-P-G“ beizulegen.
Kontakt
Hansestadt Lüneburg
Stabsstelle Bauverwaltung
Michael Herrmann
+49 4131 309-4608
E-Mail senden
Datenschutzhinweise Grundstücksverkehr und Vertragswesen
Die Datenübertragung des Online-Fragebogens erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung direkt zum Datenaustauschportal der Hansestadt Lüneburg. Die von Ihnen gemachten Angaben und Dokumente werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert und elektronisch verarbeitet. Mit dem Absenden Ihrer Eingaben stimmen Sie der Datenspeicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zu.
Die ausführlichen Datenschutzhinweise aus dem Bereich Grundstücksverkehr und Vertragswesen stehen als Download zur Verfügung (PDF).
Die Hinweise zum Datenschutz der Hansestadt Lüneburg finden Sie hier.