Anmeldung an den weiterführenden Schulen
Informationsveranstaltungen und Anmeldung
Im Oktober 2024 hat die Hansestadt Lüneburg bei einer zentralen Veranstaltung zu den Formen der weiterführenden Schulen sowie zu den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt informiert. Die Präsentation aus dieser Veranstaltung steht hier als PDF-Download zur Verfügung.
Die Schulen haben darüber hinaus im Februar und März 2025 jeweils eigene Informationsveranstaltungen angeboten.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen fand Ende April (Integrierte Gesamtschulen) beziehungsweise Anfang Mai 2025 (alle anderen weiterführenden Schulen) statt.
Im Serviceportal der Hansestadt Lüneburg finden Sie weitere grundlegende Informationen zu folgenden Themen:
Aufnahmebeschränkungen an den weiterführenden Schulen
An einigen weiterführenden Schulen wurden zum Schuljahr 2025/2026 mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet, als Plätze vorhanden sind.
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Schulplätze vorhanden sind, findet gemäß § 59a Abs. 1 des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ein Losverfahren statt. Im Folgenden finden Sie dazu detaillierte Informationen.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft ist, mit Ausnahme der Oberschule am Wasserturm, nicht unbeschränkt möglich. Für jede weiterführende Schule ist durch die Hansestadt Lüneburg als Schulträger eine sogenannte Zügigkeit bestimmt, welche die Größe der jährlich aufzunehmenden fünften Jahrgangsstufe festlegt (ein Zug = eine Klasse).
Die Zügigkeiten sind an den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wie folgt festgelegt:
- IGS Kreideberg: Fünfzügigkeit
- IGS Lüneburg: Fünfzügigkeit
- Herderschule: Sechszügigkeit
- Johanneum: Sechszügigkeit
- Wilhelm-Raabe-Schule: Fünfzügigkeit
Neben der Zügigkeit ist für die Bestimmung der Aufnahmekapazität jeder weiterführenden Schule auch die maximale Klassengröße von 30 Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Diese ergibt sich aus dem sogenannten Klassenbildungserlass des Landes Niedersachsen
Damit ergeben sich für die weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft folgende Aufnahmekapazitäten:
- IGS Kreideberg: 150 Plätze
- IGS Lüneburg: 150 Plätze
- Herderschule: 180 Plätze
- Johanneum: 180 Plätze (im Schuljahr 2025/2026 wegen der hohen Anmeldezahlen einmalig erweitert auf 210 Plätze)
- Wilhelm-Raabe-Schule: 150 Plätze
Sofern mehr Anmeldungen vorliegen, als Schulplätze vorhanden sind, findet gemäß § 59a Abs. 1 des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ein Losverfahren statt.
Die Ausgestaltung des Losverfahrens steht in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung. Das Losverfahren kann dahingehend abgewandelt werden, dass Anmeldungen von Kindern aus dem Stadtgebiet Lüneburg und von Geschwisterkindern bevorzugt behandelt werden.
Das gegebenenfalls durchzuführende Losverfahren orientiert sich ausschließlich an den gesetzlichen Anforderungen des § 59a Abs. 1 NSchG und ist ein Verfahren, welches an einer Vielzahl an Schulen in städtischer Trägerschaft in den letzten Jahren praktiziert wurde.
Schülerinnen und Schüler, welche nach dem Losverfahren leider eine Absage erhalten, werden nicht an eine andere weiterführende Schule „zugewiesen“. Hier entscheidet der freie Elternwille, sodass die Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen ist.
Wer nach dem Losverfahren keinen Platz an der eigentlich gewählten Schule bekommen hat, hat Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer anderen Schule. Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Lüneburg.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg haben keinen Anspruch auf einem Schulplatz an einer weiterführenden Schule in städtischer Trägerschaft (vgl. § 105 NSchG). Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz aus dem Landkreis Lüneburg erfolgt nach freien Kapazitäten an den Schulen.
Bei den Integrierten Gesamtschulen (IGS Kreideberg und IGS Lüneburg) sind gemäß Schulbezirkssatzung der Hansestadt Lüneburg sowohl das Stadt- als auch das Landkreisgebiet Schulbezirk der beiden Schulen. Damit erfolgt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg nicht auf Freiwilligkeit, sondern rechtlich verbindlich. An den beiden Integrierten Gesamtschulen gibt es bei Überschreitung der Aufnahmekapazitäten jedoch auch ein Losverfahren (vgl. § 59a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 NSchG).
Trotz der Zugehörigkeit des Stadtteils Oedeme zum Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegt die Schulträgerschaft in der Sekundarstufe I (weiterführende Schulen) in Oedeme beim Landkreis Lüneburg. Mit Wirkung zum 01.01.1976 hat die Hansestadt Lüneburg die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet übernommen, jedoch wurde die Übertragung der Schulträgerschaft für den Einzugsbereich Lüneburg-Oedeme hiervon ausgenommen. Damit sind Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Stadtgebiet Lüneburg, aber außerhalb des Stadtteils Oedeme, als auswärtige Schülerinnen und Schüler im Sinne des § 105 NSchG zu werten und haben daher keinen Anspruch auf Aufnahme an den weiterführenden Schulen im Stadtteil Oedeme.
Hansestadt Lüneburg
Bereich Schulen
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Weiterführende Schulen
in Lüneburg
Weiterführende Schulen werden nach der Grundschule besucht, in der Regel ab Klasse 5 (Sekundarbereich I). Dazu gehören zum Beispiel Oberschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.
Folgende Formen der weiterführenden Schulen sind in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg vertreten. Lage und Kontaktdaten der Schulen sind auf der Übersichtskarte zu finden.
Derzeit ist die Oberschule Am Wasserturm die einzige Oberschule in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Die Christianischule (Oberschule Kreideberg) ist mit dem Ende des Schuljahres 2023/2024 ausgelaufen.
„Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Eine Oberschule kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder als Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt werden.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Das Unterrichtsangebot der Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und Wahlunterricht. [...] Die Pflichtfachfremdsprache in der Oberschule ist Englisch.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.“
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
Die Johannes-Rabeler-Schule ist die einzige Förderschule in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Dort besteht der Förderschwerpunkt Lernen. Da die Förderschule zum Schuljahr 2027/2028 ausläuft, werden keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen.
Nähere Informationen zur Schulform Förderschule beim Niedersächsischen Kultusministerium
Die Herderschule, das Johanneum und die Wilhelm-Raabe-Schule sind die drei Gymnasien in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Im Stadtgebiet gibt es außerdem das Gymnasium Oedeme, das sich in Trägerschaft des Landkreises Lüneburg befindet.
„Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Das Gymnasium umfasst nach der Schulgesetzänderung vom 3.6.2015 wieder die Schuljahrgänge 5 bis 13 (G 9).
Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach dreizehn Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.
Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.“
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
Die IGS Lüneburg und die IGS Kreideberg stehen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg.
An der IGS Lüneburg ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit Abschluss der 13. Klasse bereits seit Längerem möglich. An der IGS Kreideberg wird die gymnasiale Oberstufe zum Schuljahr 2025/2026 neu eingerichtet. Somit ist nun an beiden Integrierten Gesamtschulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife möglich.
„Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
Die Arbeit der Gesamtschule ist durch das Bestreben geprägt, Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsame Lernerfahrungen zu vermitteln und sie durch differenzierenden Unterricht individuell zu fördern.
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Die IGS kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu denselben Abschlüssen, die an der Hauptschule, der Realschule und der Oberschule erworben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Am Ende der Qualifikationsphase nach 13 Schuljahren wird durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben.
Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden und am Unterricht in den verschiedenen Fächern sowie am gesamten Schulleben gemeinsam teilnehmen.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf verschiedenen Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab dem 7. Schuljahrgang, in Deutsch ab dem 8. Schuljahrgang und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt. Die Kurszuweisung kann auch klassenintern erfolgen. Ziel ist es, den Unterricht so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler durch eine flexible Anpassung der jeweiligen Anforderungsniveaus bestmöglich zur Entfaltung gelangen und sich Lernerfolge einstellen (Binnendifferenzierung).“
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
Berufsbildende Schulen (BBS) bieten Schülerinnen und Schülern verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich zum Beispiel auf den späteren Beruf im Rahmen einer Ausbildung vorbereiten, eine Studienzulassung erwerben oder einen allgemeinen Schulabschluss nachholen.
Die Lüneburger BBS stehen in Trägerschaft des Landkreises Lüneburg.
Magazin
für die Zukunft von Abiturient:innen aus Lüneburg
Gymme more: Das Magazin für die Zukunft von Abiturient:innen aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Zur kostenlosen Online-Version: