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    Vergabe von Grundstücken für Reihenhäuser

    Baugebiet „ Am Wienebütteler Weg“

    Im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“ sind Baufelder für Reihenhäuser verfügbar, für die sich interessierte Investoren/Bauträger ab dem 1. April 2026 im Rahmen einer Konzeptvergabe bewerben können.

    Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“. Über den angegebenen Link finden Sie alle relevanten Dokumente – unter anderem auch ein Informationsblatt, in dem die häufigsten Fragen zum Baugebiet und dem Bebauungsplan beantwortet sind.

    Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat festgelegt, dass die Baufelder für Reihenhäuser über eine Konzeptvergabe/Architektenwettbewerb an interessierte Investoren beziehungsweise Bauträger vergeben werden. Die genauen Vergabekriterien und die Kaufpreise hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung im Dezember 2025 beschlossen. Alle Informationen und Unterlagen aus der Sitzung sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

    Das Ziel der Konzeptvergabe ist unter anderem, dass Familien mit geringerem Einkommen eine eigene Immobilie im Baugebiet erwerben können. 

    Weitere Informationen auf dieser Seite

    Kontakt 

    Hansestadt Lüneburg
    Stabsstelle Bauverwaltung
    Michael Herrmann
    +49 4131 309-4608
    E-Mail senden

    Preise

    Vergabe von Grundstücken für Reihenhäuser

    Im Baugebiet sind Kfz-Stellplätze auf den (Bau-)Grundstück nicht zulässig. Stattdessen wird es sogenannte Gemeinschafts-Stellplätze geben, die den Eigentümern der anliegenden Baugrundstücke gemeinschaftlich gehören.

    Dementsprechend stehen die Baugrundstücke und Anteile an einem Gemeinschafts-Stellplatzgrundstück zum Verkauf. Der Kauf des Anteils am Stellplatzgrundstück ist obligatorisch. Die Stellplätze werden von der Hansestadt Lüneburg hergestellt. Lediglich eine etwaige Beleuchtung und/oder eine Carport-Anlage müssen von den Mit-Eigentümern selbst hergestellt werden. Einzel-Carports sind nicht zulässig.

    Die Verkaufspreise betragen aktuell

    • für das Baugrundstück erschlossen: 470,00 EUR pro m²
    • öffentlich gefördert (auch anteilig): 380,00 EUR pro m²
    • für den Stellplatzanteil erschlossen: 380,00 EUR pro m²

    Anschlüsse für z. B. Strom, Kommunikation, Wasser und das Nahwärmenetz sind als zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

    Beim sogenannten kalten Nahwärmenetz handelt es sich um eine „Nahwärmeversorgung“ aus erneuerbaren Energien (Erdwärme). Andere Energieträger sind nicht zugelassen. Informationen dazu finden Sie unter „Nahwärmeversorgung Lüneburg“.

     

    Baufelder

    für Reihenhäuser

    Insgesamt stehen fünf Reihenhausbaufelder zur Vergabe.

    Baufeld 2: einmal 3 Reihenhäuser, Vergabe durch Vergabekommission 
    Baufeld 3: einmal 3 Reihenhäuser, Vergabe durch Vergabekommission
    Baufeld 9: zweimal 5 Reihenhäuser, Vergabe an Bauträger
    Baufeld 10: zweimal 4 Reihenhäuser, bereits reserviert für Wohnprojekte
    Baufeld 21: dreimal 5 Reihenhäuser, Vergabe an Bauträger

    Baufelder 2 und 3

    Die Baufelder 2 und 3 können aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan (WA1; 0,3; II; 11; o) gegebenenfalls auch als Etagenwohnungen ausgeführt werden und eignen sich deshalb auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau für „Großwohnungen“, den Bau altersgerechter Wohnungen, Baugruppen oder freien Wohnungsbau (Reihenhäuser). Eine Beschränkung in der Anzahl der Wohneinheiten ergibt sich beim Bau von Reihenhäusern mit einer Wohneinheit je Reihenhaus. 

    Die Baufelder 2 und 3 können in der freien Vergabe (durch die Vergabekommission) vergeben werden. Bewerbungen von Investoren/Bauträgern sind ebenfalls möglich

    Vergabekriterien (unter Beachtung der Reihenfolge bei mehreren Anfragen):

    • Öffentlich geförderter Wohnungsbau für große Wohnungen
    • Altersgerechtes Wohnen (Miet- oder Eigentumswohnungen)
    • Baugruppen
    • Reihenhausbebauung

    Baufeld 10

    Das Baufeld 10 wurde gemäß Vorlage VO/9510/21 und Vorlage VO/11668/24 bereits für Baugruppen/Wohnprojekte reserviert.

    Baufelder 9 und 21

    Die Baufelder 9 und 21 sind aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan zwingend als Hausgruppe (mindestens 3 Häuser, jedoch maximal 50 m Länge) auszuführen.

    Diese Reihenhausbaufelder können als Ganzes  oder als Reihenhausgruppe an einen Bauträger (nach den Vergabekriterien für Reihenhausbauträgerprojekte) vergeben werden.
    Da die Reihenhausgrundstücke mit 7 m Grundstücksbreite überdurchschnittlich breit sind, ist gegebenenfalls auch eine Verdichtung (größere Anzahl an Reihenhäusern) der Bebauung denkbar.

    Es muss nicht jedes Reihenhaus über einen direkten Anschluss an das kalte Nahwärmenetz verfügen.

    Vergabekriterien

    Vergabe von Grundstücken für Reihenhäuser

    Vergabekriterien für Investoren/Bauträger – Baufelder 9 und 21

    Die Bewertung von eingereichten Konzepten erfolgt nach der dargestellten Matrix, wobei die Vergabekommission für die Gestaltung/Architektur bis zu 10 Punkte frei vergeben kann. Diese gilt sowohl für die Gestaltung als auch für kostenreduziertes Bauen.

    0 Punkte – 33 Punkte maximal

    • Vergabe an Bauträger ist ab 21 Punkten möglich. Sollten keine Bewerbungen mit mehr als 21 Punkten eingehen, ist die Vergabe an Bauträger-Projekte ab 16 Punkten möglich.
    • Die Frist zur Annahme eines Kaufangebotes und Abschluss eines Kaufvertrags beträgt 3 Monate.
    • Die Vergabe erfolgt durch die Vergabekommission.
    • Für den Fall, dass ein Bauträger die Vorgaben aus seiner Bewerbung nicht einhält, ist im Grundstückskaufvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 100,00 €/m² Grundstücksfläche zu vereinbaren. Eine zeitliche Befristung auf 5 Jahre nach Eigentumsübergang ist möglich.
    Info

    Vergabekriterien Reihenhausbaufelder an Bauträger

    Vergabekriterien für den Verkauf der Reihenhäuser an Privatpersonen

    Die Kriterien finden bei der Vergabe der Reihenhäuser Anwendung. Sie sollen unter anderem gewährleisten, dass Familien mit Kindern aus Lüneburg bei der Grundstücksvergabe besonders berücksichtigt werden. Wer in Lüneburg wohnt oder im Landkreis Lüneburg arbeitet, erhält entsprechend mehr Bewertungspunkte. 

    Punkte gibt es auch für im Haushalt lebende Kinder, eine ehrenamtliche Tätigkeit und/oder eine Behinderung eines Bewerbers beziehungsweise für die Pflege einer pflegebedürftigen Person (Kind, Partner, Eltern) mit Pflegegrad 4 im Haushalt. 

    Die Reihenhäuser werden an Bewerber mit mind. 12 Punkten unter Beteiligung der Hansestadt Lüneburg in der Reihenfolge der Anfrage vergeben. Es wird einen offiziellen Anfragenbeginn geben. Bereits vorhandene Interessenten werden auf die Möglichkeit hingewiesen, so dass sie eine offizielle Anfrage an den Bauträger stellen können.

    Sollten 12 Monate nach Baubeginn durch den Bauträger noch freie Reihenhäuser verfügbar sein, können diese an Bewerber mit mind. 9 Punkten vergeben werden.

    Die Eigennutzung der Käufer für 5 Jahre, bei Förderung von Kindern für 10 Jahre, ist im Kaufvertrag festzuschreiben.

    Die Vergabe erfolgt durch die Vergabekommission gemeinsam mit dem Bauträger.

    Info

    Tabellarische Übersicht der Vergabekriterien für Reihenhäuser

    Bewerbung und Fristen

    Vergabe von Grundstücken für Reihenhäuser

    Bewerbungsfrist: 1. April bis 30. Juni 2026
    Auswertung der eingegangenen Bewerbungen: 1. bis 31. Juli 2026
    Rückmeldung an die Bewerber:innen: ab 1. August 2026

    Bewerbungsverfahren

    Die Bewerbungsunterlagen sollten bevorzugt in digitaler Form eingereicht werden. Auf Wunsch wird ein Link zum Upload der Daten zur Verfügung gestellt.

    Akzeptiert werden Dokumente als PDF-Dokument (*.pdf), Word-Dokument (*.docx) oder als Bild-Datei (*.jpg). Ein DWG-Viewer ist ebenfalls vorhanden.

    Der Bewerbung ist eine „Eigenerklärung Konzeptvergabe Reihenhäuser“ beizulegen.

    Kontakt 

    Hansestadt Lüneburg
    Stabsstelle Bauverwaltung
    Michael Herrmann
    +49 4131 309-4608
    E-Mail senden

    Datenschutzhinweise Grundstücksverkehr und Vertragswesen

    Die Datenübertragung des Online-Fragebogens erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung direkt zum Datenaustauschportal der Hansestadt Lüneburg. Die von Ihnen gemachten Angaben und Dokumente werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert und elektronisch verarbeitet. Mit dem Absenden Ihrer Eingaben stimmen Sie der Datenspeicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zu.

    Die ausführlichen Datenschutzhinweise aus dem Bereich Grundstücksverkehr und Vertragswesen stehen als Download zur Verfügung (PDF).

    Die Hinweise zum Datenschutz der Hansestadt Lüneburg finden Sie hier.