Schnee in Lüneburg: Das müssen Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen
Aktualisiert am 04.02.2026
HANSESTADT LÜNEBURG. – Aktuell hat es in der Region Lüneburg erneut stark geschneit. Die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) ist für den Winterdienst in der Stadt zuständig und einsatzbereit. Aber auch für Bürgerinnen und Bürger gibt es schnee- und glättebedingte Pflichten.
Winterdienst
Rund 120 Kolleginnen und Kollegen der AGL sind an allen Tagen im Winterhalbjahr im Zweischichtbetrieb organisiert. Je nach Wetterlage kann der tägliche Winterdienst wie zuletzt von 3 Uhr morgens bis 23 Uhr in zwei Schichten laufen.
Bei besonders viel Schnee oder starker Glätte muss die AGL ihre Einsätze priorisieren: Erst wird dafür gesorgt, dass Hauptverkehrsstraßen, auf denen etwa auch die Buslinien unterwegs sind, befahrbar sind. Nebenstraßen folgen später, wenn die Kapazitäten es zulassen.
Bei durchgehendem Schneefall werden die Straßen im ersten, nächtlichen Durchgang der AGL nicht geräumt. Es wird stattdessen überall gestreut, damit der Schnee nicht fest friert und die Straßen befahrbar bleiben. Im zweiten Durchgang am Vormittag wird der Schnee dann geräumt. Das ist ein übliches Vorgehen bei laufendem Schneefall, weil ein Räumen in der Nacht nur bedingt hilfreich ist, wenn weiterhin Schnee fällt.
Bei den Geh- und Radwegen haben besonders diejenigen Priorität, die als Schulwege dienen oder aus anderen Gründen gefährlich sein können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Winterdienst finden Sie hier.
Die AGL ist mit rund 800 Tonnen Streusalz vor Ort in die Wintersaison gestartet. Um verantwortungsvoll mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen, hat die AGL angesichts der anhaltenden winterlichen Witterung den Einsatz von Auftausalz moderat angepasst.

Foto: Hansestadt Lüneburg
Räum- und Streupflicht
Nicht nur die AGL, sondern auch die Lüneburgerinnen und Lüneburger tragen ihren Teil dazu bei, dass alle sicher durch den Schnee kommen: Sie sind verpflichtet, montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr vor ihrem Zuhause den Gehweg zu räumen und zu streuen. Bei anhaltendem Schneefall ist das gegebenenfalls mehrfach notwendig.
Der Gehweg vor dem Haus ist in voller Breite frei zu halten bzw. zu streuen. Sind keine Gehwege vorhanden, muss mindestens ein 1,30 Meter breiter Streifen freigehalten werden. Außerdem ist es wichtig, dass Gullys und Gossen frei bleiben, damit das Wasser bei Tauwetter abfließen kann.
Wer den Schnee beiseiteschiebt, sollte auch darauf achten, dass andere nicht behindert werden, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird und dass die Müllabfuhr zur Leerung nach wie vor gut an die Tonnen kommt. Wer einen Hol- und Bringservice für die Mülltonnen beauftragt hat, sollte sein Grundstück so räumen, dass das Abholen auch gefahrlos möglich ist.
Salz-Sand-Gemisch zum Streuen nutzen
Übrigens: Reines Salz ist als Streumittel verboten. Das Salz sollte mit Sand im Verhältnis von 1:15 gemischt sein.
Die Hansestadt hat an insgesamt 19 Standorten verteilt über das gesamte Stadtgebiet Boxen mit entsprechendem Streugut aufgestellt. Daraus können sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen bedienen, um damit öffentliche Wege zu streuen.
Wenn die Streugutboxen in ihrer Nähe leer sein sollten, können sich Privatpersonen einen Eimer mit Streugut direkt beim Betriebshof der AGL (Bockelmannstraße 1) abholen.
Weitere Informationen

Streugutbox der AGL
Foto: AGL
Blick auf die Dächer
Hauseigentümer:innen sollten bei Frost hin und wieder einen Blick nach oben werfen: Leicht bilden sich an Dachgauben und -rinnen Eiszapfen. Die sollte man entfernen, bevor sie herabfallen und Personen gefährden.
Die Gebäudewirtschaft der Hansestadt hat die Flachdächer städtischer Gebäude im Blick. Das gilt insbesondere für Schulen und Sporthallen. In der Regel vertragen die Dächer Neuschneehöhen von 60 bis 78 Zentimeter. Da solche Mengen in den nächsten Tagen nicht zu erwarten sind, sieht die Gebäudewirtschaft aktuell keinen Handlungsbedarf, behält die Entwicklung aber im Blick.
Schneelast auf Bäumen: Vorsicht in der Natur
Wegen der Gefahr herabfallender Äste ist auch in Wäldern erhöhte Vorsicht angesagt. Bei extremem Wetter ist zudem nicht auszuschließen, dass durch Schnee und Wind vereinzelt ganze Bäume umstürzen.
Auch wenn es nicht verboten ist, im Schnee durch Wälder zu spazieren, warnt die Hansestadt davor. Das gilt im Übrigen auch nach dem Schneefall, wenn es wieder taut. Denn nasser Schnee wird schwerer und die Gefahr von abbrechenden Ästen steigt. Zugefrorene Gewässer sollten derzeit in keinem Fall betreten werden.
Schulausfall
Alle Informationen zum Thema Schulausfall und Schülerbeförderung gibt es beim Landkreis Lüneburg.
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