Angepasste Elternbeiträge: Rat der Hansestadt stellt die Weichen für Ferien- und Randzeitenbetreuung an Ganztagsgrundschulen
Hansestadt Lüneburg. – Der Rat der Hansestadt hat am Mittwoch, 1. Juli, die Weichen für die künftige Randzeiten- und Ferienbetreuung an Lüneburgs Grundschulen gestellt: Wie den schulischen Ganztag wird die Hansestadt auch die Ferien- und Randzeitenbetreuung finanziell unterstützen. Im aktuellen Haushaltsjahr stellt die Hansestadt dafür 200.000 Euro bereit. Für das Haushaltsjahr 2027 werden Mittel in Höhe von rund 958.000 Euro eingeplant.
Außerdem wird es eine einkommensabhängige Staffelung der Entgelte geben. Das hat der Rat mit der Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung beschlossen. Je geringer das bereinigte Bruttoeinkommen des Haushalts ist, desto niedriger sind auch die zu zahlenden Beiträge.
Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch freut sich über das gute Signal: „Mit der Staffelung und der finanziellen Unterstützung durch die Hansestadt sorgen wir dafür, dass die Kosten für eine verlässliche Ferien- und Randzeitenbetreuung für Familien fair und moderat bleiben.“
Ferienbetreuung
Ein Haushalt mit einem gesamten Bruttoeinkommen zwischen 80.000 und 90.000 Euro pro Jahr zahlt beispielsweise künftig 20 Euro pro Tag für die Ferienbetreuung. Liegt es bei 35.000 bis 40.000 Euro pro Jahr, beträgt der Beitrag nur noch 2 Euro pro Tag. Für Haushalte, deren Bruttoeinkommen unter 35.000 Euro liegt, ist die Ferienbetreuung kostenlos. Bei mehr als 120.000 Euro pro Haushalt gilt der Höchstsatz von 36 Euro pro Tag.
Ein Tag in der Ferienbetreuung umfasst acht Stunden. Die Randzeiten vor und nach diesen acht Stunden sind ebenfalls kostenpflichtig und abhängig vom Einkommen gestaffelt: von 0,25 Euro pro Stunde bei Bruttoeinkommen zwischen 35.000 und 40.000 Euro bis zu einem Höchstsatz von 4,50 Euro pro Stunde bei einem Bruttoeinkommen von mehr als 120.000 Euro. Für Einkommen von unter 35.000 Euro sind auch die Randzeiten kostenlos.
Die Sommerferien in diesem Jahr sind von dieser neuen Regelung noch nicht betroffen. Sie greift erstmals zu den Herbstferien.
Die Kosten für Ausflüge oder das Mittagessen in der Ferienbetreuung sind in den Beiträgen nicht enthalten. Ein Mittagessen wird nur angeboten, wenn an den jeweiligen Schulen die entsprechende Mindestteilnahmezahl erreicht wird.
Nehmen mehrere Grundschulkinder aus demselben Haushalt die Ferienbetreuung in Anspruch, verringert sich für das zweite Kind die Gebühr um 50 Prozent. Für jedes weitere Kind entfällt die Gebühr.
Betreuung in den Randzeiten
Auf die Betreuung in den Randzeiten vor und nach der achtstündigen Ganztagsschulzeit besteht kein Rechtsanspruch. An den meisten städtischen Schulen gibt es jedoch einen Bedarf an Randzeitenbetreuung, besonders am Nachmittag. Das zeigt die enge Abstimmung mit den Schulen. Die Hansestadt Lüneburg wird deshalb eine Randzeitenbetreuung ermöglichen, wenn mindestens drei Kinder sie an einer Schule in Anspruch nehmen möchten.
Dort, wo es bereits eine Randzeitenbetreuung gibt, wird dieses Angebot fortgesetzt.
Der Elternbeitrag für die Randzeitenbetreuung während der Schulzeit bleibt unverändert und weiterhin einkommensunabhängig. Er beträgt 16 Euro pro Stunde bzw. 12 Euro pro Dreiviertelstunde oder 8 Euro pro halbe Stunde.
Nächste Schritte
Nach dem Ratsbeschluss setzt die Hansestadt die Gespräche mit den freien Trägern als Kooperationspartner für Randzeiten- und Ferienbetreuung fort.
Inhalt und Ausgestaltung der Verträge zwischen den Trägern und der Hansestadt werden verhandelt.
Über den weiteren Prozess zur Ausgestaltung der Randzeiten- und Ferienbetreuung wird fortlaufend informiert.
Zum Hintergrund
Die Änderungen in der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung ab dem 1. August 2026 regeln vor allem die Elternbeiträge für Randzeitenbetreuung im Früh- und/oder Spätdienst sowie für die Ferienbetreuung einschließlich deren Randzeiten. Die Ferien- und Randzeitenbetreuung wird nicht von der Ganztagsgrundschule selbst angeboten. Sie liegt in der Verantwortung der Hansestadt Lüneburg als Träger der Jugendhilfe, kann aber auch von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe abgedeckt werden.
Mit Ausnahme der St.-Ursula-Schule werden alle städtischen Grundschulen mit einem primären Kooperationspartner zusammenarbeiten, der auch die nachschulische Randzeiten- und die Ferienbetreuung anbietet. Für die St.-Ursula-Schule werden derzeit mögliche Angebote geprüft. Für die Randzeitenbetreuung laufen Gespräche mit der Schule.
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