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    Abwasserbeseitigung

    in der Hansestadt Lüneburg

    Zur Abwasserbeseitigung zählt der gesamte Weg des Abwassers vom Ort des Anfalls bis zur Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf. Darunter fällt 

    • das Sammeln und Fortleiten von häuslichen und gewerblichen Abwässern sowie von Niederschlagswasser über die Kanalisation, 
    • das Behandeln dieser Abwässer – primär in der Kläranlage – 
    • sowie die anschließende Einleitung der gereinigten Abwässer in ein Gewässer oder Versickerungsanlagen.

    In Lüneburg ist für das Sammeln des Abwassers im öffentlichen Raum sowie die Reinigung und Beseitigung der Abwässer die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) zuständig. Auf ihrer Internetseite informiert die AGL zu diesem Thema.

    Info

    Ein Kanaldeckel in der Hansestadt Lüneburg. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Grundstücksentwässerung

    Regenwasser und Schmutzwasser

    Unter Grundstücksentwässerung wird die Entsorgung des gesamten Abwassers von Privatgrundstücken bis zur Übergabe an die öffentliche Kanalisation verstanden. 

    Auf den Grundstücken anfallendes Regenwasser ist dabei getrennt von den übrigen Abwässern zu sammeln und nach Möglichkeiten schadlos auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Ist dies nicht möglich, muss es in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden. Anfallendes Schmutzwasser ist in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist ein Entwässerungsantrag bei der Hansestadt Lüneburg zu stellen.

    Download - Entwässerungsantrag
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    Entwässerungsantrag Stand 05-2023
    (pdf / 0.1 MB)
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    Antrag auf Entwässerungsgenehmigung - Merkblatt Stand 05-2023
    (pdf / 0.08 MB)
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    Arbeitsbogen Bemessung Regenrückhalteräume mit Einleitungsbeschränkung
    (pdf / 0.05 MB)
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    Download - Antrag wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser
    pdf
    Hinweise für die Antragstellung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung
    (pdf / 0.07 MB)
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    pdf
    Antrag wasserrechtliche Erlaubnis (06-2018)
    (pdf / 0.04 MB)
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    Download - Antrag Planauskunft Entwässerungsanlage
    pdf
    Antrag Planauskunft Entwässerungsanlage
    Sollten Sie Auskünfte aus der entwässerungstechnischen Hausakte zu Ihrem Grundstück benötigen, benutzen Sie bitte den Antrag Planauskunft Entwässerungsanlage.
    (pdf / 0.03 MB)
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    Download - Abwasserbeseitigungssatzung der Hansestadt Lüneburg
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    Abwasserbeseitigungssatzung der Hansestadt Lüneburg
    (pdf / 0.51 MB)
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    Weitere Themen rund ums Abwasser

    Abwasserbehandlung

    In Lüneburg wird das Abwasser in der Kläranlage der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in der Bockelmannstraße gereinigt und wieder in die Ilmenau geleitet.

    Autowaschen

    Beim Waschen von Kraftfahrzeugen fällt belastetes Abwasser an, das speziell gereinigt werden muss. Daher ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur in genehmigten Waschanlagen und nicht auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Straßen gestattet.

    Chemietoiletten

    In Wohnwagen, Reisebussen und Booten befinden sich häufig Chemietoiletten, deren Inhaltsstoffe schädlich für die Umwelt sind und nicht einfach in der Landschaft entleert werden dürfen. Auch Chemietoiletten, die „voll biologisch abbaubar“ sind, dürfen nicht in der Natur entleert werden.

    Die Chemietoiletten werden über die Toilette entsorgt oder können bei der Kläranlage der AGL in der Bockelmannstraße oder dem Wohnmobilstellplatz an den Sülzwiesen ordnungsgemäß geleert werden.

    Fassadenreinigung

    Bei der Reinigung von Fassaden kann belastetes Abwasser anfallen, das aufgefangen werden muss und einer besonderen Abwasserreinigung/- vorbehandlung bedarf. Die öffentlichen Abwasseranlagen könnten ansonsten geschädigt werden. Daher ist die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in die Kanalisation grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Swimming Pools

    Poolwasser aus Swimming-Pools ist häufig mit Chemikalien versehen und beinhaltet fast immer Cremes und Hautpartikel. Daher ist Poolwasser wie Abwasser zu behandeln und in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten.

    Wenn das Poolwasser unbehandelt ist, kann es im Garten versickert und zum Gießen genutzt werden.