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    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Feuerkörbe

    Ein Feuer wärmt, verursacht jedoch auch Immissionen

    Offene Feuer im Stadtgebiet sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Osterfeuer und andere Brauchtumsfeuer, die jedoch einer Brenngenehmigung bedürfen. Die Brenngenehmigung kann beim Bereich Umwelt beantragt werden.

    Ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen mit einem Befall von Schadorganismen darf nur mit einer Genehmigung durchgeführt werden.

    Behandeltes Holz darf nicht verbrannt werden.

    Die Benutzung von handelsüblichen Feuerkörben, Feuerschalen und ähnlichem ist genehmigungsfrei. Selbstverständlich sollte hier auf das Wohl der Nachbarschaft geachtet werden und nur abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet werden. 

    Info

    Anziehungspunkt Osterfeuer.
    Foto: pexels/Jens Mahnke