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Bekanntmachung der Hansestadt Lüneburg über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen"
Die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg gibt bekannt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in diesem pdf-Dokument zeichnerisch beschrieben.
Der Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis: Der rechtskräftige Bebauungsplan kann außerdem digital unter
www.landkreis-lueneburg.de/geoportal eingesehen werden.
Gleichzeitig wird
1. gemäß § 44 Abs. 5 BauGB und
2. gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
auf Folgendes hingewiesen:
1) Eine Entschädigung wegen dieses Bebauungsplanes kann der Entschädigungsberechtigte gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche kann der Berechtigte dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
2) Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lüneburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Hagen" in Kraft.
Lüneburg, 17.05.2023
Die Oberbürgermeisterin
Claudia Kalisch
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Diese Übersicht zeigt die kommenden Versammlungen in der Hansestadt Lüneburg. Aufgrund der Kurzfristigkeit einiger eingereichter Versammlungen hat diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie hier.
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