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    Ratten

    Umgang mit Rattenbefall auf privatem und öffentlichem Grund

    Ratten sind häufig anzutreffende, jedoch ziemlich unbeliebte „Mitbewohner“ in Städten. Die ungebetenen Gäste gelten als Hygieneschädlinge und können darüber hinaus schwere Nageschäden verursachen.

    Rattenbefall auf Privatgrund: Wer muss handeln?

    Für die Rattenbekämpfung auf privaten Flächen sind die jeweiligen Grundstücksbesitzer:innen bzw. -eigentümer:innen verantwortlich. Diese gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen.

    Ratten sind so zu bekämpfen, dass Menschen, Haustiere und Wild nicht gefährdet werden. Insbesondere bei der Verwendung von Rattengift ist Vorsicht erforderlich. Gifte dürfen nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgebracht werden. Privatpersonen sollten sich hierzu bei Bedarf fachlichen Rat einholen oder ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen hinzuziehen.

    Was tut die Hansestadt Lüneburg gegen Ratten?

    Die Hansestadt Lüneburg kümmert sich als Eigentümerin selbstverständlich ebenso um die Rattenbekämpfung auf ihren eigenen Grundstücken sowie den öffentlichen städtischen Flächen inklusive der öffentlichen Kanalisation.

    Haben Sie einen Rattenbefall auf öffentlichen Flächen im Lüneburger Stadtgebiet entdeckt, dann können Sie diesen melden:

    Auf den privaten Flächen der Anwohnenden ist die Hansestadt Lüneburg als Kommune hingegen erst dann zur Rattenbekämpfung verpflichtet, wenn von dem Rattenbefall eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht, die nicht durch Bekämpfungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken behoben werden kann, obwohl von den Verpflichteten nachweislich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt wurden.

    Info

    Symbolfoto: Pexels/ChrisF

    Tipps zur Vermeidung eines Rattenbefalls

    Essensreste: nicht über die Kanalisation (Toilette o. ä.) oder im offenen Gelände entsorgen; in Parks, Grünanlagen und auf öffentlichen Flächen die bereitgestellten Mülleimer nutzen.

    Kompostierung: nur durch ein engmaschiges Metallgitter am Boden geschlossene Komposter oder ähnliche geschlossene Komposter nutzen; Komposter nur für hierfür tatsächlich vorgesehene Abfälle nutzen

    Abfalllagerung: Abfälle nur in den jeweils dafür vorgesehenen Behältern entsorgen und nur so viel, wie in die Behälter hineinpasst (keine Abfälle offen neben den Mülltonnen sammeln); gelbe Säcke bis zur Abholung für Ratten unzugänglich lagern; Mülltonnen hin und wieder reinigen

    Tierhaltung: Tierfutter geschlossen aufbewahren; offen zugängliche Futternäpfe und Ähnliches nicht über einen längeren Zeitraum unkontrolliert stehen lassen; Gehege regelmäßig reinigen

    Fütterung von Vögeln und andere wild lebenden Tieren: im Wohnumfeld unterlassen (insbesondere bei milden Temperaturen); keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern

    Gebäude/Schuppen/Gartenlauben: Öffnungen und Schlupflöcher in Bodennähe sicher verschließen (z. B. mit engmaschigem Draht); Kellerfenster und Kellertüren geschlossen halten; bauliche Mängel immer sofort beseitigen