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    Hunde

    Leinenpflicht und weitere Regelungen

    Leinenpflicht: Wann und wo muss ich meinen Hund anleinen?

    Auf Kinderspielplätzen, Spielparks, Schulhöfen, Bolzplätzen, Skateanlagen, Sportplätzen und Liegewiesen ist es verboten, Tiere zu führen oder frei laufen zu lassen. Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.

    In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie im nördlichen Teil des Kurparks (zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg) müssen Hunde immer angeleint sein. Gleiches gilt in Schongebieten wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dazu gehört im Lüneburger Stadtgebiet beispielsweise der Kalkberg.

    Vorbehaltlich dieses Leinenzwanggebotes dürfen Hunde auf öffentlichen Flächen generell unan­geleint nur geführt werden, wenn sie gut abgerichtet sind und auf Zuruf gehorchen. Eine Leine muss jedoch generell in jedem Fall immer mitgeführt werden.

    Wer Hunde hält, hat sicherzustellen, dass sie nur von Personen geführt werden, die in der Lage sind, die Hunde zu beherrschen. Wer Hunde hält oder führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Personen oder Tiere anspringen oder anfallen. Verantwortliche müssen jederzeit auf den Hund einwirken können. Dies ist zum Bespiel zu bedenken, wenn Kinder mit dem Hund spazieren gehen möchten.

    Die mitzuführende Hundeleine ist dem Hund anzulegen, wenn eine drohende Gefahr nicht abgewendet werden kann.

    In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli jedes Jahres) gelten im Wald und in der freien Landschaft verschärfte Regeln: In dieser Zeit müssen Hunde dort immer an der Leine geführt werden, damit sie keine Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen stören können. Ausgenommen sind Jagd- und Polizeidiensthunde.

    Hundekot aufsammeln: Pflicht für Herrchen und Frauchen

    Zu den Pflichten der Hundehalter:innen gehört es auch, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln, wenn diese auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten. An öffentlichen Plätzen in Lüneburg stehen zahlreiche Tütenspender, aus denen sich Herrchen oder Frauchen kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen ziehen dürfen. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.

    Anmeldung und Hundesteuer

    Sie können Ihren Hund bequem von zuhause aus online anmelden. Nutzen Sie dazu unseren Online-Dienst Hunde. Dort finden Sie auch alle Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zur Hundesteuer. 

    Info

    Auch Mini-Jack-Russell-Terrier Ragnar darf in vielen Bereichen der Stadt nur angeleint unterwegs sein. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg