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    Feuerwehr Lüneburg

    Organisation der haupt- und ehrenamtlichen Bandschützer

    Die Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg besteht aus vier Ortsfeuerwehren. Es gibt die Schwerpunktfeuerwehr Lüneburg-Mitte mit fünf Löschzügen sowie die Ortsfeuerwehren Häcklingen, Oedeme und Rettmer, die im Feuerwehrhaus Lüneburg-Süd beheimatet sind. 

    Rund 250 Einsatzkräfte stehen der Feuerwehr Lüneburg zur Verfügung.

    Unterstützt werden diese ehrenamtlichen Einheiten durch eine hauptberufliche Wachbereitschaft mit den Dienstzeiten Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 17 Uhr. Die Mitarbeitenden stellen die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehr Lüneburg sicher und kümmern sich auch um die technischen Belange. 

    Leiter der Feuerwehr Lüneburg ist der Stadtbrandmeister. Das Einsatzaufkommen in der Hansestadt Lüneburg betrug 999 Einsätze im Jahre 2025.

    Einen hohen Stellenwert hat die Jugendarbeit der freiwilligen Feuerwehr. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen ist ab sechs Jahren möglich.

    Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Feuerwehr Lüneburg zu finden. 

    Hinweis: Im Zuge des Neubaus eines Feuerwehrhauses im Osten der Hansestadt und damit verbundener Neugründung einer Ortsfeuerwehr hat die Feuerwehr Lüneburg aktuell Bedarf an Kräftezuwachs – auch an Quereinsteigern, die sich in diesem besonderen Ehrenamt engagieren möchten.

    Die Kreisfeuerwehr

    Einrichtungen und Zuständigkeiten

    Im Landkreis Lüneburg sorgen mehrere Tausend ehrenamtliche Feuerwehrangehörige für die Sicherheit der Bevölkerung. Der Kreisbrandmeister übt die Fachaufsicht über die Feuerwehrtechnische Zentrale, die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle und die Kreisfeuerwehrbereitschaften aus.

    Weitere Informationen zur Organisation erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisfeuerwehr Lüneburg.

    Brandschutz

    Fachliche Beratung für vorbeugenden Brandschutz gibt es beim Landkreis Lüneburg. Zu den Aufgaben der Brandschutzprüfer:innen zählen:

    • Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht;
    • Beurteilungen und Stellungnahmen zu Bauleit-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
    • Beratungen von Architekten, Fachplanern und Bauherren
    • Brandsicherheitsschauen (Hauptamtliche Brandschau)
    • Aufschaltungen und Abnahmen von Brandmeldeanlagen (BMA)

    Für Fragen zur Brandschutzprüfung nehmen Sie gern Kontakt mit dem Landkreis Lüneburg auf.