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    Pressemitteilung vom 21.04.2026

    Welcher Müll gehört wohin? Bitte Regeln zum Sperrmüll und zur richtigen Entsorgung beachten

    Hansestadt Lüneburg. – Es ist ein Bild, wie es in verschiedenen Stadtteilen immer wieder zu sehen ist – aktuell am Kreideberg: Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden von der GfA nicht abgeholt und bleiben vorübergehend an der Straße liegen. Dazu zählen oft alte Autoreifen oder Bauabfälle wie Bauschutt, Toiletten, Laminat, Teppichboden (mit Kleberesten) und Farbeimer. 

    „Viele wissen offenbar nicht, dass diese Abfälle nicht zum Sperrmüll gehören“, sagt Ingrid Dziuba-Busch, Bereichsleiterin Umwelt bei der Hansestadt. Ein Problem, das noch dadurch verschärft wird, dass Müll oft weiteren Müll anzieht. „Wenn irgendwo etwas liegen bleibt, kommen leider andere Menschen zum Teil auf die Idee, ihren Müll dazuzustellen.“ 

    Dies passiert oft, nachdem die Sperrmüllabfuhr bereits erfolgt ist, so dass dann mitunter auch „echter Sperrmüll“ liegenbleibt, erläutert Dziuba-Busch.

    Das gehört zum Sperrmüll

    Aus diesem Anlass weist die Hansestadt erneut auf die Entsorgungsregeln der GfA hin. Was zum Sperrmüll gehört und was nicht, hat die GfA hier zusammengefasst.

    Zum Sperrmüll gehören demnach alle großen und sperrigen Gegenstände aus privaten Haushalten, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihr Gewicht – auch nach zumutbarer Zerkleinerung – nicht in den Restabfallbehälter passen. 

    Dazu zählen etwa Sofas, Möbelholz, Matratzen, Kinderwagen, Metallschrott oder Elektro-Schrott wie Kühlschränke oder Waschmaschinen.

    Metall- und Elektroschrott werden am Sperrmülltag gesondert eingesammelt.

    Das gehört nicht zum Sperrmüll

    Ausdrücklich nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Bauabfälle, Teppichböden, Abfälle in Kartons oder Tüten verpackt, Altreifen, Türen, Fenster und Möbelteile aus Glas. 

    Diese Abfälle sind kostengünstig beim Betriebshof der GfA in Bardowick zu entsorgen. Wer größere Müllmengen hat und diese nicht transportieren kann, kann diesen Müll gegen Gebühr auch abholen lassen.

    Abgestellter Müll darf niemanden gefährden

    Zu beachten ist außerdem, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden dürfen. „Jeder ist selbst für seinen Müll verantwortlich“, sagt Dziuba-Busch. „Wenn Abfälle fälschlicherweise an die Straße gestellt werden, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die wir verfolgen.“ 

    Wenn die Stadt die Verursachenden ermittelt, drohen je nach Art und Menge des Mülls Verwarngelder oder Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro.

    Kann kein Verursacher ausfindig gemacht werden, was leider oft der Fall ist, entsorgen AGL und GfA den wilden Müll auf Kosten der Hansestadt. Finanziert wird die Entfernung damit von allen Bürger:innen über Gebühren und Steuern.

    Info

    Foto: Hansestadt Lüneburg