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    Pressemitteilung vom 03.06.2026

    Lüneburg legt Leitlinien für neuen „Wohnungsbau-Turbo“ fest

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Leitlinien für die Anwendung des sogenannten Wohnungsbau-Turbo beschlossen. Damit legt die Hansestadt fest, wie sie die neuen bundesgesetzlichen Regeln zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in der Praxis anwendet. 

    Ziel ist es, für Lüneburg die neuen Instrumente zu nutzen, um Wohnungsbauvorhaben zu beschleunigen bzw. zu ermöglichen, um so dem angespannten Wohnungsmarkt zu begegnen.

    Der Bauturbo soll dabei insbesondere eine Chance für die weitere Innenentwicklung sein. Wohnbauvorhaben werden vor allem dann unterstützt, wenn sie innerorts Flächen intensiver nutzen, etwa durch Aufstockungen, Umbauten oder Nachverdichtung. Gleichzeitig sollen klimatisch wichtige Flächen, Außenbereichsflächen und Gewerbegebiete geschützt werden.

    Abweichung von Bebauungsplänen möglich – Kommune muss zustimmen

    Die mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ neu eingeführten Genehmigungsgrundlagen erlauben weitgehende Abweichungen von Bebauungsplänen, vom Gebot des Einfügens und anderen Regelungen des Baugesetzbuches. 

    Gleichzeitig erfordert jede Genehmigung die explizite Zustimmung der Kommune. Diese Zustimmung kann an Vorgaben wie den Anteil geförderten und mietpreisgebundenen Wohnraums oder die Übernahme von Erschließungskosten durch den Vorhabenträger geknüpft werden.

    Auch für die Bauvorhaben im Rahmen des Bauturbos gilt nach Leitlinienbeschluss die verpflichtende Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau.

    Für komplexe Vorhaben werden weiterhin grundsätzlich Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

    Anders als von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagen, werden keine Entscheidungen an die Verwaltung delegiert. Auch kleinere Projekte werden im Bauausschuss beraten und im Verwaltungsausschuss beschlossen. 

    Nach einem Jahr soll es eine Evaluation zum Prozedere geben.