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    Pressemitteilung vom 21.08.2026

    Erbbaurecht: Rat der Hansestadt beschließt Lüneburger Modell

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Fair, transparent und gemeinwohlorientiert: In der Hansestadt Lüneburg gibt es künftig ein neues Erbbaurechtsmodell. 

    Es gilt für alle Grundstücke, die sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg sowie ihrer drei Stiftungen Hospital St. Nikolaihof, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital zum Graal befinden. Das hat der Rat der Hansestadt am Donnerstag, 20. August, beschlossen.

    Zentrale Neuerungen sind ein deutlich niedrigerer Erbbauzins, verschiedene Abschlagsoptionen und eine Kappungsgrenze für große Grundstücke. Die Stadtverwaltung wird die Rahmenbedingungen nun abschließend konkretisieren und mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres abstimmen.

    Deutlich niedrigerer Erbbauzins

    Der Erbbauzins wird im Lüneburger Modell auf 1,5 % festgelegt. Bislang lag er bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser bei bis zu 4 %. Außerdem gilt für Einfamilienhäuser bei der Grundstücksgröße künftig eine Kappungsgrenze von 600 Quadratmetern. 

    Ist ein Erbbaugrundstück teilbar und bebaubar, wird die Fläche oberhalb dieser Kappungsgrenze mit einem Abschlag in Höhe von 25 % des jeweils aktuellen Bodenrichtwertes für die Berechnung der Erbpacht herangezogen. Bei Grundstücken, die nicht teilbar sind, werden unbebaute Flächen, die über diese Grenze hinausgehen, bei der Berechnung mit einem Abschlag von 50 % des jeweils aktuellen Bodenrichtwertes einkalkuliert. Die Festlegung der Kappungsgrenze für Mehrfamilien- bzw. Reihenhäuser steht noch aus.

    Berechnungsbasis ist der aktuelle Bodenrichtwert

    Berechnungsbasis für den Erbbauzins ist der jeweils aktuelle Bodenrichtwert abzüglich der Erschließungskosten und möglicher Abschläge für die Lage eines Grundstücks im Senkungsgebiet oder bei besonderen Lärmbelastungen. Endet das Erbbaurecht vorzeitig oder regulär und fällt das Grundstück an die Stadt oder die Stiftung als Erbpachtgeber zurück, bekommt der bisherige Erbbaurechtsnehmer den vollen aktuellen Wert des Gebäudes erstattet, das auf dem Grundstück steht.

    Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrages beträgt in der Regel 99 Jahre. Kürzere Laufzeiten sind bei Vertragsverlängerungen allerdings möglich. Fällt oder steigt der Verbraucherpreisindex um 10 % oder mehr, wird die Erbpacht angepasst. 

    Für Erbbaugrundstücke, die im Eigentum der Hansestadt Lüneburg oder einer ihrer Stiftungen sind, aber außerhalb der Gebietsgrenze der Hansestadt Lüneburg liegen, gilt der vor Ort übliche Erbpachtzins.

    Das Lüneburger Modell gilt nicht für die Grundstücke der Klosterkammer Niedersachsen.

    Info

    Das neue Erbbaurechtsmodell gilt für alle Grundstücke, die sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg sowie ihrer drei Stiftungen Hospital St. Nikolaihof, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital zum Graal befinden. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg 

    Zum Hintergrund:

    Im Mai 2024 tagte erstmals eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema, die aus Vertretern der Politik, der Initiative Erbbau Lüneburg und der Stadtverwaltung besteht. Das Ziel: ein Erbbaurechtsmodell zu entwickeln, das sowohl für Erbbaurechtsnehmer als auch für die Vermögenswerte der Hansestadt und ihrer treuhänderisch verwalteten Stiftungen ausgewogen und fair ist. 

    Insgesamt tagte die Arbeitsgruppe zwölfmal, zuletzt am 20. Mai dieses Jahres. Im vergangenen Jahr gab es zudem einen Realitätscheck, bei dem Erbbauberechtigte ihre Kosten anhand eines damals favorisierten Modells berechnen lassen konnten. Auch diese Ergebnisse flossen in die Beratung der Arbeitsgruppe ein. 

    Sämtliche relevante Aspekte wurden intensiv erörtert, bewertet sowie allen Stadtratsfraktionen und -gruppen zur Verfügung gestellt. 

    Grundlage für den nun gefassten Beschluss des Rates ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP.