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    Pressemitteilung vom 16.10.2025

    Datenweitergabe: Einwohnende der Hansestadt können Widerspruch einlegen

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Das Bundesmeldegesetz erlaubt es den Meldebehörden, Daten aus dem Melderegister bei Bedarf weiterzugeben. Das betrifft u. a. die Weitergabe innerhalb der Verwaltung oder an andere Behörden, wenn die Daten notwendig sind, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Meldebehörde darf aber auch beispielsweise Daten zu Alters- und Ehejubiläen an Presse und Rundfunk übermitteln, Adressdaten an Adressbuchverlage oder im Zusammenhang mit Wahlen Daten an Parteien und Wählergruppen weitergeben. 

    Dieser Weitergabe können die Lüneburgerinnen und Lüneburger widersprechen. Darauf weist die Hansestadt Lüneburg hin.

    Ein Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe von Daten

    • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
    • an Adressbuchverlage,
    • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (für den Versand von Infomaterial an Personen unter 18 Jahren),
    • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen,
    • an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften.

    Wer sich im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt. Dieses ist auch als Aushang am Bekanntmachungsbrett vor Ort veröffentlicht.

    Widerspruch schriftlich und per Online-Dienst möglich

    Der Widerspruch kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg erfolgen.

    Einen entsprechenden Vordruck und die Möglichkeit, der Datenweitergabe online zu widersprechen, gibt es hier. 

    Gültig bleibt der Widerspruch dann bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde. 

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