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    Pressemitteilung vom 02.04.2026

    Brut- und Setzzeit beginnt: Wo Hunde in Lüneburg an die Leine müssen

    Hansestadt Lüneburg. – Mit dem Start der Brut- und Setzzeit am 1. April gelten in Niedersachsen wieder besondere Regeln für Hundehaltende: In Wäldern und der freien Landschaft müssen Hunde bis zum 15. Juli grundsätzlich angeleint werden. Damit sollen Wildtiere während der sensiblen Phase von Brut und Aufzucht geschützt werden.

    Ganzjährige Leinenpflicht gilt an bestimmten Orten

    Unabhängig davon gilt im Lüneburger Stadtgebiet an vielen Orten ganzjährig eine Leinenpflicht – etwa in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. 

    „In Lüneburg gilt die Leinenpflicht überall dort, wo es besonders schützenswerte Interessen gibt, etwa für Tier- und Pflanzenwelt, Erholungssuchende oder spielende Kinder“, erklärt Mareike Pickbrenner aus dem Bereich Ordnung.

    Zu den Bereichen mit ganzjähriger Leinenpflicht zählen unter anderem 

    • der Kalkberg, 
    • der Tiergarten, 
    • die Gebiete am Bockelsberg, Hasenburger Bach und Hasenburger Schweiz und in Böhmsholz. 
    • Auch im Kurpark zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg müssen Hunde immer angeleint sein. 

    „Wo viele Menschen unterwegs sind, sorgt die Leine für Sicherheit – für andere wie auch für den eigenen Hund“, sagt Mareike Pickbrenner. Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Hundehaltenden, die Regeln einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Auch Kot aufsammeln ist Pflicht

    Zu den Pflichten von Hundehaltenden gehört es auch, den Kot der Tiere aufzusammeln, wenn diese auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten. Im Stadtgebiet stehen dafür mehr als 1.000 Papierkörbe sowie über 80 Hundekotbeutelspender zur Verfügung, an denen kostenfrei Beutel entnommen werden können.

    Info

    Foto: Hansestadt Lüneburg