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    Pressemitteilung vom 06.10.2026

    Besuch aus dem Ausland? Verpflichtungserklärung jetzt auch online möglich

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Wer schon mal Besuch aus einem Land außerhalb des Schengenraums (im Wesentlichen 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) hatte, kennt das: Der Gast kann viel leichter oder überhaupt nur dann einreisen, wenn eine amtlich bestätigte Verpflichtungserklärung vorliegt. 

    Mit dieser Deklaration – im Sprachgebrauch auch Einladung genannt – verpflichtet sich der Gastgeber, im Fall des Falles Lebensunterhalt und Rückreise seines Besuchs zu bezahlen. Wer in der Hansestadt oder im Landkreis Lüneburg lebt und so eine Verpflichtungserklärung abgeben möchte, kann das über das städtische Serviceportal nun auch online auf den Weg bringen.

    Wer noch keine Online-Ausweisfunktion nutzt, muss im Bürgeramt unterschreiben

    Rund 500 bis 600 Erklärungen gehen jährlich bei der Stadt ein. Ähnlich einer Bürgschaft klopft das Bürgeramt jede darauf ab, ob sie finanziell belastbar ist und vermerkt das Ergebnis auf der Verpflichtungserklärung. Der Gast legt das amtliche Dokument dann der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) vor, die über den Visumsantrag entscheidet.

    • Wer über eine eID verfügt (zum Beispiel BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel), kann die Erklärung komplett online abgeben und erledigen, ohne extra Weg zum Bürgeramt.
    • Wer noch keine eID nutzt, kann ebenso alle Unterlagen zur Prüfung einreichen, muss nach der Prüfung aber noch einmal zur Unterschrift ins Bürgeramt kommen.

    Hier geht es direkt zum Online-Dienst Verpflichtungserklärung.

    Lorenz Mehl, Fachbereichsleiter Bürger- und Migrationsservice bei der Hansestadt, sieht generell eine steigende Bereitschaft in Lüneburg, die BundID zu nutzen. Er sagt: „Wer erkennt, dass mit dieser Ausweisfunktion immer mehr Dienstleistungen komplett online in Anspruch genommen werden können, ist auch bereit sich seine Zugangs-Daten zu merken und diese zu nutzen. Die Antragstellenden sind damit flexibler und selbstbestimmter und verschaffen sich letztlich ein Mehr an Zeit.“  

    Nähere Informationen zur BundID sind hier zu finden.

    Noch zwei Tipps in Sachen Verpflichtungserklärung

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Gastgebers soll vom Bürgeramt möglichst zeitnah vor der geplanten Einreise geprüft werden. Deshalb am besten erst einen Termin bei der jeweiligen Auslandsvertretung absprechen, damit die Verpflichtungserklärung zum Zeitpunkt der Vorsprache nicht älter ist als sechs Monate.

    Und wer sich damit noch gar nicht auskennt, kann sich gern vorab telefonisch vom Bürgeramt beraten lassen. Das Team Verpflichtungserklärung ist montags bis freitags zu den allgemeinen Öffnungszeiten unter Telefon (04131) 309-3839 zu erreichen. 

    Kurzlinks auf einen Blick