Ausnahmeregelung greift: Hund bleibt bei dem Paar in der Herberge
Hansestadt Lüneburg. – Das Halten von Tieren in Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünften der Hansestadt Lüneburg ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen sind jedoch unter engen Voraussetzungen möglich. Dass ein Paar aus der Herberge Plus seinen Mischling Benny abgeben sollte, hatte für Diskussionen gesorgt.
Der Stadtverwaltung liegen inzwischen auch aufgrund der Berichterstattung alle Unterlagen und Informationen vor. Die sorgfältige Prüfung dieser hat jetzt ergeben: Der Hund darf bis auf Weiteres mit Ausnahmegenehmigung in der Herberge bleiben.
Das Halten von Tieren in Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünften war in der Vergangenheit an die vorherige Zustimmung der Hansestadt Lüneburg gebunden.
Da diese Zustimmung nie eingeholt wurde und sich zunehmend mehr Tiere in den Unterkünften fanden, hat sich die Hansestadt Lüneburg 2024 dem Beispiel vieler deutscher Städte angeschlossen und die Tierhaltung per Satzung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind jedoch möglich, insbesondere wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Diese bedürfen aber gleichfalls der vorherigen Klärung.
Grund für diese Regelung ist neben hygienischen und tierschutzrechtlichen Aspekten das hohe Konflikt- und Gefährdungspotenzial, das auf dem begrenzten Raum entsteht. In der Vergangenheit wurden Hunde auch schon zur Bedrohung eingesetzt.
Geregelt ist die Tierhaltung in Paragraph 5, Absatz 4 der Satzung "50-05 Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte".
Interessierte können diese im Ortsrecht unter Punkt 5 Sozial- und Gesundheitsverwaltung nachlesen.
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