Ausnahmen von der Gehölzschutzsatzung ab sofort online beantragen
HANSESTADT LÜNEBURG. – Um Bäume, Baumgruppen, baumartige Sträucher und Hecken zu schützen, gilt in Lüneburg eine Gehölzschutzsatzung. Sie benennt, welche Bäume, Sträucher und Co. unter Schutz stehen. Dieser Schutz gilt im gesamten Stadtgebiet.
Wer ein so geschütztes Gehölz dennoch stark zurückschneiden oder fällen möchte/muss, benötigt vorab eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann online beantragt werden.
Der Dienst ist ab sofort aufrufbar über das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg.
Wer dem Link folgt, findet die wichtigsten Schutzregeln auf einen Blick und kann den Antrag online ausfüllen. Dabei sind Angaben zum Gehölz selbst und zum Grund für den geplanten Eingriff einzugeben. Beizufügen sind Foto und/oder Lageplan des Gehölzes. Der Antrag geht dann zur Bearbeitung direkt an die Ansprechpersonen im städtischen Bereich Grünplanung.
Wichtig: Die Anträge können immer nur von der Person gestellt werden, der das Gehölz gehört bzw. von einer bevollmächtigten Vertretung.
Die beantragten Arbeiten selbst sind in der Regel aus Artenschutzgründen ausschließlich von Oktober bis Februar auszuführen. Die Anträge dafür können zwecks besserer Planung jederzeit gestellt werden.
Alle städtischen Online-Dienstleistungen sind über das Serviceportal zu erreichen.
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