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    Licht

    Schutz vor schädlichen Lichtimmissionen

    Licht kann ein Wohlfühlfaktor sein. Zu viel Licht, das beispielsweise von künstlichen Lichtquellen auf Werbeschilder und Park- und Sportplätzen ausgeht, kann hingegen sehr störend und belästigend wirken. 

    Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie „nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen“.

    Beschwerden über Lichtbelästigungen durch gewerbliche Beleuchtungsanlagen (dazu zählt nicht die Weihnachtsbeleuchtung des Nachbarn) richten Sie bitte an den Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg.

    Info

    Blendendes Licht wird als störend empfunden. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg