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    Grabarten

    in Lüneburg

    Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungs- oder Grabstättenart will wohl überlegt sein, weil eine spätere Änderung (Umbettung) in den meisten Fällen nicht möglich ist.

    Im Einzelnen stellt die Stadt Lüneburg folgende Grabarten zur Verfügung (mit Flyer zum Download):

    1. Erdwahlgrabstätten
    2. Rasenwahlgrabstätten
    3. Schmuckgrabstätten
    4. Urnenwahlgrabstätte
    5. Baumgrabstätten (auf dem Waldfriedhof, dem Michaelisfriedhof und dem Zentralfriedhof)
    6. Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen & für Sargbeisetzungen
    7. Wiesengrabstätten
    8. Kindergrabstätten
    9. Anonyme Grabstätten (nur auf dem Waldfriedhof)
    10. Muslimische Grabstätten (nur auf dem Waldfriedhof)

    Zu dem bieten wir auf dem Waldfriedhof Grabstätten im Erinnerungsgarten an – einer gärtnerisch gepflegten Grabanlage. Diese Anlage wird durch die Treuhandstelle für Grabpflege in Niedersachsen betreut.

    Nicht jede Grabart ist auf jedem Friedhof vorhanden. Bei der Auswahl, der für Sie richtigen Grabstättenart, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne. Eine ausführliche Beratung kann auch ohne Vorliegen eines Sterbefalles erfolgen (Übersicht der möglichen Grabarten auf den verschiedenen Friedhöfen).

    Als Hilfestellung sollen an dieser Stelle noch einmal kurz die wesentlichen Unterschiede der einzelnen Grabarten aufgeführt und erläutert werden:

    Kindergrab

    § 23 Friedhofssatzung

    Auf einem Kindergrab kann nur ein Kind bis zum Alter von fünf Jahren beigesetzt werden. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und kann nicht frei gewählt werden. Nach Ablauf des zehnjährigen Nutzungsrechtes ist eine Verlängerung nicht möglich, die Grabstätte bleibt jedoch nach Ablauf der Ruhezeit so lange erhalten, wie diese erkennbar gepflegt wird.

    • Gestaltungsfläche: 0,70 m x 0,40 m
    • Gebühren: Nutzung für 10 Jahre - 200 €/ Stelle
    Wiesengrab

    § 21 Friedhofssatzung

     Zukünftig werden Reihengrabstätten jetzt als Wiesengrabstätten geführt.

    In einem Wiesengrab darf in der Regel nur ein Verstorbener beigesetzt werden (Ausnahme: Urnenbeisetzungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Erdbestattung). Die Lage der Grabstätte wird der Reihe nach vergeben, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Jedes Grab wird mit einer liegenden Grabplatte, durch die Friedhofsverwaltung versehen. Auf den Grabplatten darf von Anfang März – Ende Oktober kein Grabschmuck abgelegt werden. Hierfür gibt es eine zentrale Ablagestelle. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich. Das Abräumen der Grabstätte erfolgt nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren durch die Friedhofsverwaltung.

    • pflegearm
    • inkl. Grabplatte liegend - 0,30 x 0,40 m
    • Wiese, nur im Bereich der Grabplatte regelmäßig gemäht
    • Gebühren: Nutzung für 25 Jahre - 1.600 €/ Stelle
    Rasenwahlgrab

    § 16 Friedhofssatzung

     Die Rasenwahlgräber lösen die Rasenpartnergrabstätten ab.

    Rasenwahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten der Erdbestattung, auf dem zusätzlich zum Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden können.  Die Grabstätte kann frei ausgewählt und nach Ende der Ruhezeit verlängert werden. Die Gesamtfläche des Rasengrabfeldes wird mit Wiesensaat eingesät und durch die Hansestadt Lüneburg 25 Jahre gepflegt.

    • Anlage + Pflege durch Friedhof
    • Individuelle Grabmalgestaltung
    • Grabplatte: max. 0,70 x 1,00 / 1,00 m hoch
    • 15 cm Mähkante
    • Gebühren: Nutzung für 25 Jahre - 2.950 €/ Stelle
    • Verlängerung pro Jahr - 118 €/ Stelle
    Erdwahlgrab

    § 15 Friedhofssatzung

    Erdwahlgräber (Wahlgräber) sind ein oder mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen auf den zusätzlich zum Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Die Grabstätte kann frei aus mehreren Anlagen gewählt werden. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, kann jedoch nach Ablauf verlängert werden.

    • Individuelle Gestaltung von Grab und Stein
    • Grabfläche: 2,50 m lang x 1,25 m breit
    • Gebühren: Nutzung für 25 Jahre - 1.550 €/ Stelle
    • Verlängerung pro Jahr 62 €/ Stelle
    Schmuckgrab

    § 17 Friedhofssatzung

    Schmuckgrabstätten (ehem. Familiengrabstätten) sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen. Auf einer Schmuckgrabstätte können zusätzlich zum Sarg bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Unterschied zu den Erdwahlgräbern besteht darin, dass die*der Erwerber*in ein 40-jähriges Nutzungsrecht erhält und die Ausmaße der einzelnen Stelle etwas größer als die eines Erdwahlgrabes sind. Die Grabstätte kann aus mehreren Anlagen frei ausgewählt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist eine Verlängerung möglich.

    • Individuelle Gestaltung von Grab und Stein
    • Grabfläche: 3,00 m lang x 1,50 m breit
    • Gebühren: Nutzung für 40 Jahre - 3.000 €/ Stelle
    • Verlängerung pro Jahr 75 €/ Stelle
    Urnenwahlgrab

    § 18 Friedhofssatzung

    Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen. Auf einer Grabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann nach Ablauf verlängert werden.

    • Individuelle Gestaltung von Grab und Stein
    • Grabfläche: 1,00 m lang x 1,00 m breit
    • Gebühren: Nutzung für 20 Jahre - 1.260 €/ Stelle für bis zu vier Urnen
    • Verlängerung pro Jahr 63 €/ Stelle für bis zu vier Urnen
    Anonymes Urnengrab

    § 24 Friedhofssatzung

    In der anonymen Urnengrabstätte werden die Urnen der Reihe nach, ohne überirdische Kennzeichnung, in einer durch den Friedhof gepflegten Fläche beigesetzt. Angehörige dürfen an der Beisetzung teilnehmen. Eine Ausbettung zu einem späteren Zeitpunkt ist bei dieser Grabstättenart nicht mehr möglich. Die Grabart wird ausschließlich auf dem Waldfriedhof angeboten. Blumenschmuck kann auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.

    • Gestaltung und Pflege durch Friedhofsverwaltung
    • Gebühren: Nutzung für 20 Jahre - 1.050 €/ Stelle
    Gemeinschaftsgrab

    § 20 Friedhofssatzung

    Das Gemeinschaftsgrab befindet sich auf extra gestalteten Grabflächen mit einem gemeinsamen Grabmal. Auf diesem Grabmal erfolgt die Namensnennung. Es sind Urnen- und Erdbestattungen möglich. Die Beisetzung findet der Reihe nach statt. Urnenstellen können im Bedarfsfall als Partnerstellen (2 nebeneinander) im Zuge der ersten Beisetzung vergeben werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nur bei Urnengräbern für die Partnerurnen möglich. Der Grabschmuck darf auf den in der Anlage dafür ausgewiesenen Stellen abgelegt werden.

    für Urnen

    • 1 bis 2 Urnen
    • 20 Jahre Nutzungszeit
    • Verlängerung nur sobald eine zweite Urne beigesetzt wird
    • Anlage und Stein / Namensnennung vom Friedhof
    • pflegearm
    • Gebühren: Nutzung für 20 Jahre - 1.660 €/ Urne
    • Verlängerung für 2. Urne 83 €/ Jahr

     für Sargbeisetzung

    • 1 Sarg (keine Urnen)
    • 25 Jahre Nutzungszeit
    • Keine Auswahl
    • Keine Verlängerung
    • Anlage und Stein / Namensnennung vom Friedhof
    • pflegearm
    • Gebühren: Nutzung für 25 Jahre (Sarg) 3.150 €
    Baumgrabstätte

    § 19 Friedhofssatzung

    Die letzte Ruhestätte im Grünen unter Bäumen. An einer frei auswählbaren Grabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Nach dem Nutzungsrecht ist eine Verlängerung möglich. Ein Baum bietet jeweils Platz für bis zu zwölf Urnengrabstätten. Material und Form der Liegeplatten können begrenzt frei gewählt werden.

    Baumgrab im Rasen

    • Individuelle Liegeplatte
    • Grabplatte: max. 0,50 x 0,50 m, mindestens 8 cm stark
    • Bündig verlegt (maximal 2 cm über Oberkante Rasen)
    • pflegearm
    • Grabschmuck zentral abzulegen
    • Gebühren: Nutzung für 20 Jahre - 1.160 € 1. Urne             600 € 2.-4. Urne
    • Verlängerung pro Jahr und Stelle: 58 € 1. Urne bzw.            30 € 2.-4. Urne

    Baumgrab mit Staude

    • Individuelle Liegeplatte
    • Grabplatte: max. 0,50 x 0,50 m, mindestens 8 cm stark
    • Leicht geneigt verlegbar (Stärke des Steins darf hinten rausschauen)
    • pflegearm
    • Grabschmuck an der Grabstätte möglich
    • Gebühren: Nutzung für 20 Jahre - 1.400 € 1. Urne             600 € 2.-4. Urne
    • Verlängerung pro Jahr und Stelle: 70 € 1. Urne bzw.            30 € 2.-4. Urne
    Muslimisches Grab

    § 25 Friedhofssatzung

    Die muslimischen Gräber werden auf dem Waldfriedhof, auf einem eigenen Grabfeld angeboten. Alle Grabstätten sind so ausgerichtet, dass die Bestattung nach dem muslimischen Glauben mit dem Blick nach Mekka erfolgen können. Auf Antrag kann der Leichnam im Tuch ohne Sarg und auf der rechten Schulter liegend mit dem Blick nach Mekka gebettet werden. Die Beisetzungshilfe wird durch die Friedhofsverwaltung geliefert. Für einen gemeinsamen Abschied sind ein Gebetsplatz mit einer Aufbahrungsmöglichkeit „musalla tasi“ sowie nach geschlechtern getrennte Wasserstellen für die Angehörigen eingerichtet worden. Der Gebetsplatz bietet Sichtschutz und „Rückzugsraum“ für die Trauernden. Während der Trauerfeier dürfen die Angehörigen das Grab bis zu 1/3 der Grabtiefe in Eigenleistung verschließen. 

    Muslimisches Einzelgrab

    • 25 Jahre Ruhefrist
    • 1 Sarg + bis zu 4 Urnen
    • Keine Auswahl der Grabstelle
    • Verlängerung möglich, bzw. notwendig, wenn dauerhaft zu erhalten
    • Individuelle Gestaltung von Grab und Stein
    • Beisetzungshilfe (Holz) inklusive
    • Grabfläche: 2,50 m lang x 1,25 m breit
    • Gebühren: Nutzung für 25 Jahre - 1.800 €/ Stelle
    • Verlängerung pro Jahr 72 €/ Stelle

    Muslimisches Wahlgrab (mehrstellig)

    • 25 Jahre Ruhefrist
    • Zusätzlich bis zu 4 Urnen
    • Auswahl möglich, jedoch mindestens 2 Stellen zu erwerben
    • Verlängerung möglich bzw. notwendig, wenn dauerhaft zu erhalten
    • Individuelle Gestaltung von Grab und Stein
    • Beisetzungshilfe (Holz) inklusive
    • Grabfläche: 2,50 m lang x 1,25 m breit
    • Gebühren: Nutzung für 25 Jahre - 3.600 €/ 2 Stelle
    • Verlängerung pro Jahr 72 €/ Stelle

    Muslimisches Kindergrab

    • Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
    • 10 Jahre Ruhefrist
    • Keine Auswahl
    • ohne Verlängerung weiter nutzbar
    • Grab / Grabstein begrenzt
    • Individuelle Gestaltung
    • Beisetzungshilfe (Holz) inklusive
    • Gestaltungsfläche: 0,70 m x 0,40 m
    • Gebühren: Nutzung für 10 Jahre - 300 €/ Stelle