Grundsteuer
Informationen für Steuerpflichtige in der Hansestadt Lüneburg
Grundsteuerbescheide verschickt die Hansestadt Lüneburg turnusgemäß zu Jahresbeginn. In der Regel sendet die Stadt nur dann einen neuen Bescheid, wenn sich etwas an der Grundsteuer ändert. Im ersten Jahr nach der Grundsteuerreform 2025 werden jedoch noch einmal alle Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben.
Die Hansestadt weist darauf hin, dass es bei Personen, die ihre Immobilie im vergangenen Jahr verkauft haben, in 2026 mit den Bescheiden zu Überschneidungen kommen wird. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Nachfolgend finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Grundsteuerreform 2025 in Kurzfassung.
Fragen zur Grundsteuer: Wen spreche ich an?
Das Finanzamt Lüneburg ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder zur Bewertung Ihres Grundstücks. Sie erreichen das Finanzamt schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Hotline-Rufnummer 04131 305-988.
Die Hansestadt Lüneburg beantwortet Ihre Fragen zum Grundsteuerbescheid, etwa zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften. Die Kontaktdaten der zuständigen Person finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid.

Foto: Hansestadt Lüneburg
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Kürze
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes 2018 für verfassungswidrig erklärt. Seit den 1960er-Jahren wurden die Grundstücke nicht mehr neu bewertet. Das hat dazu geführt, dass die Grundsteuer die Werte der Grundstücke nicht mehr richtig widerspiegelte.
Das Gericht forderte den Bundesgesetzgeber daher auf, bis Ende 2019 eine neue, gerechtere Regelung zu schaffen. Diese neue Berechnung trat 2025 in Kraft. Ziel ist es, die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen.
Durch die Reform ist die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für einige Bürger:innen gestiegen, für andere wiederum gesunken. Das hing davon ab, wie das jeweilige Grundstück oder die Immobilie neu bewertet wurden.
Das Land Niedersachsen nutzt für die Berechnung der Grundsteuer B das sogenannte „Flächen-Lage-Modell“. Dabei werden sowohl die Fläche des Grundstücks und der Gebäude als auch die Lage berücksichtigt.
Für die Lage wird ein Lage-Faktor berechnet. Dieser orientiert sich an den Bodenrichtwerten, also an den durchschnittlichen Preisen für Grundstücke in der jeweiligen Gegend.
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Wert dieser Grundstücke wird nach einem speziellen Verfahren berechnet, das auf dem Ertrag des Grundstücks basiert.
Grundsteuer B gilt für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke, wie Wohnhäuser, Geschäftsgebäude und Bauland. Hier greift das „Flächen-Lage-Modell“, das die Größe und die Lage des Grundstücks sowie der Gebäude berücksichtigt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bewertung Ihres Grundstücks nicht korrekt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich beim Finanzamt Lüneburg eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass Widersprüche innerhalb bestimmter Fristen nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids erfolgen müssen.
Die entsprechenden Fristen entnehmen Sie Ihrem Bescheid.
Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundsteuermessbetrags berechnet, den das Finanzamt festlegt. Die Hansestadt Lüneburg setzt zusätzlich einen Hebesatz fest. Dieser Hebesatz wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen.
Da sich im Zuge der Grundsteuerreform die Messbeträge verändert haben, hat die Hansestadt Lüneburg auch den Hebesatz angepasst. Ziel war es, einen aufkommensneutralen Hebesatz festzulegen. Das bedeutet, dass der Hebesatz die Abweichungen durch die geänderten Grundsteuermessbeträge kompensiert werden und das Grundsteueraufkommen der Hansestadt 2025 gegenüber 2024 unverändert bleiben sollte.
Die aktuelle Hebesatzsatzung ist im Ortsrecht zu finden (Finanzverwaltung – Nummer 22-09).
Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder der Bewertung Ihres Grundstücks richten Sie bitte ausschließlich direkt an das Finanzamt Lüneburg. Dies können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Hotline-Rufnummer 04131 305-988 tun.
Fragen zum Grundsteuerbescheid, etwa zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften, richten Sie direkt an die Hansestadt Lüneburg. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid.