Aktuelle Lage
der Energieversorgung
Die aktuelle Lage der Energieversorgung und -finanzierung war bereits das Schwerpunktthema der 1. Lüneburger Stadtkonferenz im August 2022. In allen Arbeitsgruppen (siehe hierzu die Kontextmap der Stadtkonferenz) war eine Plattform mit übersichtlichen und klaren Informationen für die Lüneburger:innen der zentrale Wunsch. Daher haben wir für Sie diese Internetseite erstellt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) informiert uns zudem auf ihrer Website regelmäßig und tagesaktuell zur Situation und Entwicklung der Gasversorgung in Deutschland, die auch für Lüneburg gilt.
Hilfen für Lüneburger:innen
fachlich, sozial, finanziell
Es gibt ein breites Angebot an weiterführenden Beratungsstellen rund um das Thema Energie – je nachdem, welches Anliegen Sie haben: Sie wünschen Unterstützung beim Energiesparen zu Hause oder suchen einen Installateur für einen Heizungscheck? Wir haben an dieser Stelle eine Reihe von Kontakten zusammengestellt, die Ihnen bei unterschiedlichsten Themen weiterhelfen.
Energiespartipps
Was jetzt hilft, Gas und Strom zu sparen
Als Stadtgesellschaft zusammenstehen
Grußwort von Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!
Eigene Ideen, Tipps und Projekte sind herzlich willkommen
#LüneburgStehtZusammen ist ein Gemeinschaftsprojekt: Die ersten Inhalte der Seite wurden von Mitarbeiter:innen der Hansestadt Lüneburg und der Avacon AG erarbeitet. Jetzt sind Sie an der Reihe!
Sie haben weitere Ideen, um gut durch den Herbst und Winter zu kommen, engagieren sich im Bereich der erneuerbaren Energien oder stellen gemeinsam etwas Spannendes auf die Beine? Lassen Sie andere daran teilhaben – so bleibt unsere Seite lebendig und kann stetig wachsen! Besonders wichtig ist uns dabei der Servicegedanke: Wer jetzt in Lüneburg Rat, Unterstützung oder gute Ideen gebrauchen kann, soll hier Hilfe finden, ohne lange suchen zu müssen.
So einfach läuft's: Schicken Sie Ihren Vorschlag per E-Mail. Wir melden uns so schnell wie möglich und geben Ihnen Bescheid, ob und wie Ihr Beitrag auf der Seite berücksichtigt werden kann.
Lüneburg spart zusammen Energie
Das tun die Hansestadt und Unternehmen vor Ort
Schon lange sucht und nutzt die Hansestadt Lüneburg Stellschrauben, um Energie zu sparen. Mit der aktuellen Energiekrise hat das Thema noch einmal zusätzliche Dringlichkeit bekommen. Die Verwaltung hat daher eine Arbeitsgruppe zum Energiesparen eingesetzt, die mit Hochdruck Einsparungsmöglichkeiten auf allen Ebenen prüft.
- Einsparen von Heizenergie: Die maximale Raumtemperatur ist in allen Büroräumen auf 19 Grad abgesenkt. Nicht beheizt werden Kopierräume, Flure und Ähnliches. Für das Rathaus, die weiteren Verwaltungsgebäude und die Stadtteilhäuser gibt es neben einer festen Heizperiode (1. Oktober bis 31. März 2023) darüber hinaus auch feste Heizzeiten (7 bis 18 Uhr beziehungsweise bis 15 Uhr am Freitag).
- Warmwasser nur da, wo es nötig ist: Warmwasser fließt ausschließlich in Teeküchen, Wasserentnahmestellen für Reinigungskräfte sowie behindertengerechten WC-Anlagen.
- Strom sparen: Flure, Teeküchen, Sanitäranlagen und Kopierräume werden – wenn noch nicht geschehen – mit energieeffizienter Beleuchtung ausgestattet. Die Außenbeleuchtung der Verwaltungsgebäude wird abgeschaltet (Ausnahme: Sicherheitsgründe).
- öffentliche Brunnen und Wasserspiele: der Betrieb wurde bereits zum 31. August abgestellt und nicht erst zum 30. September, wie es sonst jährlich üblich war
- dekorative Fassadenbeleuchtung: Die abendliche Fassadenbeleuchtung, die zuvor besonders hervorzuhebende Gebäudefassaden und -elemente beleuchtet hat, ist zum 31. August ausgeschaltet worden. Auf eine Weihnachtsbeleuchtung in den Fenstergiebeln der städtischen Gebäude wird verzichtet.
- An den Schulen und Kitas läuft seit mehreren Jahren ein an die Nutzer:innen gerichtetes Energiesparprojekt.
- Energetische Sanierungsarbeiten werden soweit möglich vorgezogen (Einbau von Isolierungen, Kastenfenster, Windfänge und Ähnliches)
- Die städtischen Sporthallen werden mit Beginn der Heizperiode auf maximal 18 Grad geheizt. Auch die Temperatur für warmes Wasser wird gedrosselt.
- Seit Mitte August hat die Hansestadt Lüneburg ihr Parkleitsystem nachts von 23 bis 5 Uhr abgestellt. Das spart etwa ein Viertel des üblichen Stromverbrauchs. Die Zählungen laufen im Hintergrund weiter, so dass morgens weiterhin die aktuelle Zahl verfügbarer Stellplätze angezeigt wird.
- Von insgesamt 79 Ampelanlagen in der Stadt – übrigens 77 davon bereits auf energiesparende LED-Technik umgestellt – werden aktuell 27 Fußgängerampeln nachts zwischen 23 und 5 Uhr ausgeschaltet, ebenso wie weitere neun Kreuzungs-Ampelanlagen – natürlich nur dort, wo es nicht zulasten der Sicherheit geht.
Wie Lüneburg in Sachen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit vorangeht, können Sie auf der Internetseite des Bereichs Klimaschutz und Nachhaltigkeit sehen.
Die Gasversorgung in Lüneburg
Hintergrundinformationen
In der Energieversorgung sind auch bei uns in Lüneburg immer noch viele Haushalte, Gewerbetreibende und Unternehmen stark von Erdgas abhängig. Mehr als 12.000 Gebäude in der Stadt werden mit Erdgas versorgt. Dazu kommen Großkunden wie beispielsweise Industrieunternehmen, die besonders viel Gas verbrauchen.
Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Der Notfallplan Gas besteht aus drei Stufen: der Frühwarnstufe, der Alarmstufe und der Notfallstufe. Was das jeweils heißt, erfahren Sie unten auf dieser Seite. In allen Stufen sind unter anderem Haushalts- und Gewerbekunden besonders geschützt. Sie müssen sich daher zum heutigen Zeitpunkt trotz der angespannten Lage keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.
Als geschützt gelten in der aktuellen Lage alle Kund:innen, die ihren Gasverbrauch über ein sogenanntes „Standardlastprofil" abrechnen, ihren Zählerstand selbst ablesen und an ihren Energieversorger melden. Wenn Sie von Ihrem Netzbetreiber kein anderslautendes Schreiben erhalten haben, müssen Sie sich diesbezüglich keine Gedanken machen.
Für eine sehr kleine Zahl von Lüneburger Großkund:innen gilt diese Regelung nicht: Sie wurden bereits vor Monaten von ihrem zuständigen Netzbetreiber informiert und werden individuell betreut.
Um auch morgen noch genug Gas und Geld zur Verfügung zu haben, müssen wir alle verantwortungsvoll mit unseren Energiereserven umgehen. Und das heißt auch: Ohne Energie zu sparen geht es nicht! Stromsparen gehört dazu, da der Strompreis bei uns eng an den Gaspreis gekoppelt ist.
Rund 16 Prozent des Gases werden hierzulande für die Stromerzeugung genutzt. Da unser Strommarkt auf dem sogenannten „Merit-Order“-Prinzip basiert, hat dieser Anteil einen großen Einfluss auf den gesamten Strompreis. Einfach erklärt bedeutet das „Merit-Order“-Prinzip, dass immer die teuerste Stromquelle bzw. das teuerste Kraftwerk den Strompreis an der Strombörse bestimmt. Zu den Stromquellen gehören erneuerbare Energien, aber auch Atomkraft-, Kohlekraft- und Gaswerke. Das heißt auch: Jeder Stromproduzent verkauft seinen Strom zum Preis des teuersten Kraftwerks. Aktuell ist Erdgas die mit Abstand teuerste Stromquelle. Wie das genau zusammenhängt, wird in diesem Video von Galileo anschaulich erklärt.
Notfallplan Gas
Was ist das eigentlich?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde auf Basis einer europäischen Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung entwickelt. Er umfasst drei Stufen:
Ein Krisenteam aus Behörden und den Energieversorgern tritt beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen. Gasversorger und Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Der Staat greift noch nicht ein, dafür bemühen sich Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber um Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.
Immer noch kümmern sich die Marktakteure in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Zum Beispiel durch die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, den Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Diese Stufe kann durch die Bundesregierung angeordnet werden, wenn eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vorliegt. Dann übernimmt der Staat beziehungsweise die Bundesnetzagentur in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Besonders geschützte Verbrauchergruppen (Haushalte, soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Gaskraftwerke) müssen möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden.