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    Bleibt Energie noch für alle bezahlbar?

    Soziale und finanzielle Hilfen

    Energie sparen hilft – neben dem persönlichen Geldbeutel, auch dem Klima und dem Ziel, dass die Gasvorräte insgesamt länger reichen. Doch: Allein durchs Energie sparen lassen sich die Preissteigerungen auch nicht kompensieren. Für viele Menschen und Firmen sind die hohen Preise ein Problem. Hier gilt es sowohl die Einzelnen zu unterstützen als auch zu helfen die Arbeitsplätze zu sichern.

    Der Staat unterstützt die Bürger:innen mit Geld, beispielsweise mit Zuschüssen zu Energiekosten. Die Unterstützungen fließen auf verschiedenen Wegen.

    Tipp: Abschlag erhöhen
    Um eventuelle hohe Nachzahlungen bei den Energiekosten zu vermeiden, ist es ratsam, schon jetzt persönliche Vorsorge gegen die anstehenden, teils massiven Preissteigerungen zu treffen und im Rahmen der Möglichkeiten Geld dafür beiseite zu legen oder die Abschläge für Energie aktiv zu erhöhen.

    Energiepreispauschale

    Wer im September 2022 angestellt war, sollte vom Arbeitgeber 300 Euro mehr Gehalt vom Arbeitgeber erhalten haben. (Die Arbeitgeber können sich diesen Zuschuss vom Staat wiederholen.) Der Zuschuss ist nicht steuerfrei.

    Rentner:innen erhalten die 300 Euro im Dezember 2022.

    Auch Studierende bekommen einen Zuschuss (200 Euro). Wie die Auszahlung erfolgt, beraten Bundesregierung und Länder.

    Wohngeld/Heizkostenzuschuss

    Das Wohngeld soll ab Januar 2023 deutlich erhöht werden, sagt die Bundesregierung. Auch das Verfahren, um an das Geld zu kommen, soll vereinfacht werden. Aber noch ist einiges unklar, darum:

    Wer bisher noch kein Wohngeld erhält und finanziell knapp ist, sollte sich auf jeden Fall informieren und dann einen Antrag stellen. Wohngeld wird gezahlt für Menschen, die eine Wohnung gemietet haben, aber zum Teil auch für die, die in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus wohnen.

    Übrigens: Wer Wohngeld bekommt, erhält auch nochmal extra Heizkostenzuschüsse.

    Nachdem es im Jahr 2022 schon einen Heizkostenzuschuss gab für Menschen, die Wohngeld beziehen, wird laut Bundesregierung ebenfalls noch im Jahr 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss an diese Gruppe gezahlt. Einen Heizkostenzuschuss sollen auch diejenigen erhalten, die BAföG oder Bundesausbildungsbeihilfen erhalten.

    Wer in der Stadt Lüneburg wohnt, stellt Anträge bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen, Telefon +49 4131 309-0.

    Strom- und Gaspreisbremsen

    Sowohl eine Strom-, als auch eine Gaspreisbremse sind inzwischen beschlossen, darauf haben sich der Bund und die Länder am 2. November 2022 geeinigt. Sie wollen die Vorschläge umsetzen, die eine Fach-Kommission vorgeschlagen hat.

    Die genauen Gesetze dafür sind noch in Arbeit, über einige Punkte, zum Beispiel die Frage, ob die Bremse auch schon zum Februar starten kann, wird weiter beraten.

    Zuschuss im Dezember
    Beschlossen ist eine Einmalzahlung für Dezember. Wer Gas oder Fernwärme direkt bezieht und bezahlt, braucht im Dezember 2022 keinen Abschlag zu bezahlen - sollte aber trotzdem möglichst sparsam heizen. Denn der Staat übernimmt 1/12 des Jahresverbrauchs, zahlt die Kosten dafür direkt an den Gasversorger. Wer im Dezember mehr als diesen mittleren monatlichen Verbrauch nutzt, bekommt später unter Umständen für dieses Mehr doch noch eine Rechnung vom Versorger.

    Tipp: Dieses gilt aber auch umgekehrt. Wer es schafft, im Dezember kräftig zu sparen und weniger als den mittleren monatlichen Verbrauch hat, kann die Einmalzahlung dennoch voll behalten.

    Wer Gas oder Fernwärme nicht direkt bezieht und bezahlt, sondern über die/den Vermieter:in, erhält die Entlastung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.

    Gaspreisbremse
    Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für Vereine und Ähnliche gilt die Gaspreisbremse ab dem 1. März 2023 bis zum April 2024.

    Die Gaspreisbremse gilt für die, die mit Gas heizen oder auch mit Fernwärme und zwar für einen Anteil in Höhe von 80 Prozent des Verbrauchs. Das heißt: 4/5 des Verbrauchs richten sich nicht nach dem Marktpreis, sondern sind bei 12 Cent pro Kilowattstunde gebremst. Die 80 Prozent (4/5) berechnen sich nach dem Vorjahrsverbrauch. Wer mehr verbraucht, zahlt für den übrigen Verbrauch den Marktpreis.

    Strompreisbremse
    Der Strompreis wird nach einem ähnlichen Modell für private Haushalte, KMU und Vereine gebremst. Diese Bremse startet schon zum Januar 2023.

    Weitere aktuelle Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung.

    Kinderzuschlag

    Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen

    Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien auch in Stadt und Landkreis Lüneburg. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann zu einer finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt diesen aus und informiert und berät dazu. Die Antragstellung ist online möglich und für einen schnellen Überblick steht ebenfalls im Internet ein KiZ-Lotse bereit, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen hin.

    Weitere Hilfen

    Lassen Sie sich beraten!

    Die Lebensmittelpreise sind in den vergangenen Monaten geklettert wie seit vielen Jahren nicht. Die Inflation macht praktisch alle Dinge des Lebens teurer. Diese Entwicklung macht vielen Menschen im Moment Sorgen.

    Wenn das Geld einfach nicht mehr reicht für die nächste Heizöl-, Gas- oder Stromrechnung oder wenn die Geldsorgen schon beim Gedanken an den nächsten Einkauf drücken, dann gibt es nur eins: sich einfach mal beraten lassen – bitte keine Scheu! Auch und gerade dann, wenn das Geld vor der Krise eigentlich immer gereicht hat und noch nie Hilfe vom Staat nötig war.

    Es gibt viele verschiedene Hilfen, vom Kinderzuschlag bis zur Steuersenkung, von der höheren Pendlerpauschale bis zum Bürgergeld, im Moment ist vieles in Bewegung, es ist schwer selbst den Überblick zu behalten. Dafür gibt es Profis, die kostenlos beraten.

    Der Caritasverband zum Beispiel schreibt: „Schon vor der Energiepreiskrise haben mindestens 40 Prozent der Berechtigten ihre gesetzlichen Ansprüche NICHT geltend gemacht. Deshalb überprüfen Sie, was Ihnen an Geld zusteht, um aus der Preisfalle zu kommen. Wir helfen dabei.“

    • Es gibt zahlreiche Beratungsmöglichkeiten, auch in Lüneburg. Ob Caritas, Paritätischer, Sozialverband, Sozialberatung in den Stadtteilhäusern, Awo oder eine andere Stelle, das ist erst einmal gleich.
    • Wer schon mal Kontakt mit einer Stelle hat, wendet sich am besten wieder an diese und fragt einfach mal nach.
    • Wer noch keinen Kontakt hatte, geht vielleicht zu einer Beratung in der Nachbarschaft. Am besten aber nur zu einer einzigen Einrichtung. Das erleichtert die Arbeit und die persönliche Beratung.
    • Lieber einmal zu früh nach Rat und Hilfe fragen als lange zu warten und Geld zu verschenken.

    Sorge vor Wohnungsverlust

    Hilfe bei der Beratungsstelle

    Wer Sorge hat, die eigene Wohnung zu verlieren, spricht am besten mit einer speziellen Beratungsstelle der Stadt (Präventionsstelle für Wohraumsicherung). Das Beratungsteam guckt sich jeden Einzelfall an und kümmert sich.

    Die Mitarbeiter:innen der Präventionsstelle unterstützen die betroffenen Menschen mit Rat und Tat. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter:innen bei Antragsstellung unterstützen, beispielsweise Antrag auf Übernahme der Mietschulden, mit Vermietern ins Gespräch gehen, bei Behördengängen begleiten.

    Durch die gute Vernetzung innerhalb und außerhalb der Verwaltung gelingt es sehr schnell, den Betroffenen kompetente Hilfe und Unterstützung zuteilwerden zu lassen.

    Kontakt und Sprechstunde
    Melanie Seedorf, E-Mail senden, Telefon +49 4131 3094144

    Jasmin Strecker, E-Mail senden, Telefon +49 4131 3094145

    Offene Sprechstunde: Dienstag, 9 bis 12 Uhr; Donnerstag, 13 bis 15 Uhr – Adresse: Dahlenburger Landstraße 63

    Hilfen für Unternehmen

    Energiekostendämpfer und Kurzarbeitergeld

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert auf seiner Internetseite zum Energiekostendämpfungsprogramm. Anträge für das Programm waren bis zum 30. September 2022 möglich. Auf der Homepage heißt es allerdings: „Ein erweitertes Folgeprogramm ist aktuell in Arbeit. Für dieses Folgeprogramm wird eine neue Antragsfrist gelten.“ Weitere Informationen

    Wenn Hilfen von Land oder Bund konkret in Aussicht gestellt werden, informieren darüber aller Voraussicht nach auch die Kammern (z.B. IHK, Handwerkskammer) und Beratungseinrichtungen der Wirtschaft (WLG Lüneburg) auf ihren Internetseiten.

    Die Bundesagentur für Arbeit hat folgende Information zum Kurzarbeitergeld (27. September 2022):

    Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.

    Hilfen für kulturelle Einrichtungen und Sportvereine

    Fördermittel und Tipps zur Energieeinsparung

    Die Hansestadt Lüneburg unterstützt Kulturschaffende mit Kulturfördermitteln.

    Vorschläge zum Energiesparen aus dem Kulturbereich für den Kulturbereich hat der Kulturrat auf seiner Internetseite zusammengefasst.

    Der Deutsche Museumsbund hat eine Liste mit Handlungsempfehlungen und Energiespartipps für Museen zusammengestellt.

    Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) warnt auf seiner Internetseite davor, Schwimmbäder und andere Sportstätten wie während des Corona-Lockdowns zu schließen. Dort gibt der DOSB auch Antworten auf die wichtigsten Fragen während der Energiekrise.

    Tipps zur Energieeinsparung auf kommunalen oder vereinseigenen Sportanlagen gibt der Landessportbund Niedersachsen.