Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Schneefegen

    Welche Pflichten haben die Anwohner?

    Draußen schneit es. Wann muss ich raus zum Räumen?

    Geräumt und gestreut werden muss montags bis sonnabends in der Zeit von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall müssen die Anlieger gegebenfalls auch mehrfach täglich raus. So steht es auch in der jüngsten Änderung der städtischen Straßenreinigungsverordnung nachzulesen – empfehlenswert für alle, die es genau wissen wollen).

    Wie breit muss der Streifen sein, den ich freifege?

    Der Gehweg ist in voller Breite freizuhalten beziehungsweise zu streuen. Sind keine Gehwege vorhanden, muss mindestens ein 1,30 Meter breiter Streifen frei gehalten werden, so sieht es die städtische Verordnung vor. Außerdem ist es wichtig, die Gullis und Gossen freizuhalten, damit das Wasser bei Tauwetter abfließen kann.

    Darf ich Streusalz verwenden?

    Nein, bitte nicht! Reines Salz oder reine Sole sind verboten, zumal außerhalb befestigter Straßenflächen. Die wichtigsten Hinweise in Kürze: Der erste Schritt sollte immer die mechanische Reinigung sein, also Schnee und Eis mit Schieber oder Besen zu entfernen. Droht Glättebildung ist auf Geh- und Radwegen Salz, aber nur in einem Mischungsverhältnis von 1 Teil Salz und 15 Teilen Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln erlaubt. Auch hier regelt unsere städtische Verordnung alles Nähere bzw. auch die städtische Baumschutzsatzung.

    Wieso überhaupt Räum- und Streupflicht, sind dafür nicht meine Mieter zuständig?

    Räum- und Streupflichten vor Mehrfamilienhäusern sind vielfach auf die Mieter übertragen – das allein schützt aber nicht vor Ärger und Kosten, sollte sich doch mal eine Passantin oder ein Passant vorm Haus bei einem Sturz verletzen. Die Hansestadt Lüneburg muss der Übertragung auf Dritte zugestimmt haben. Denn nach einem Unfall stellen die Krankenkassen und Verletzten immer erst zwei Fragen: Wer hatte die Verkehrssicherungspflicht? Wem gehört das Haus, vor dem der Unfall passiert ist? Hat der Eigentümer seine Pflichten an jemanden übertragen, kommt es darauf an, dass die Stadt der Übertragung zugestimmt hat. Das gilt übrigens auch, wenn eine Firma mit dem Schneeräumen beauftragt wurde.

    Wie komme ich an die Zustimmung der Stadt?

    Es gibt Vordrucke, die der Bereich Ordnung per Mail, Fax oder Post gern zuschickt. Alternativ können Interessierte den Vordruck "Übernahme Straßenreinigungspflicht" herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt bei uns abgeben. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro.

    Warum ist die Räumpflicht hierzulande überhaupt so strikt geregelt? 

    Die Frage hört die Verwaltung öfter. Aber speziell in Norddeutschland ist die Gefahr von Glätte eine ganz andere als in Regionen mit richtigem Schneewinter. Hier haben wir ständig Wechsel zwischen Schnee, Eis, Tauwetter, dann wieder Frost. Da wird es schnell gefährlich glatt, und darum brauchen wir im Interesse aller Beteiligten entsprechende Spielregeln.