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    Pressemitteilung vom 07.02.2023

    Hansestadt Lüneburg sucht freiwillige Schöff:innen und Jugendschöff:innen

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? Wie werden Zeug:innen befragt? Und wie entsteht ein Gerichtsurteil? Wer sich für diese Fragen interessiert und zudem gleichberechtigt an Hauptverhandlungen in Strafsachen mitwirken möchte, kann sich auch ohne juristische Ausbildung und Richtergewand noch bis spätestens zum 4. April 2023 für das Schöff:in-Ehrenamt bewerben. Auch für die Jugendgerichte sucht die Hansestadt wieder freiwillige Laien-Richter:innen. 

    Das Amtsgericht Lüneburg fordert die Hansestadt Lüneburg, ebenso wie umliegende Gemeinden, alle fünf Jahre dazu auf, Schöff:innen zu benennen. Michael Bahr, Leiter des Rechtsamts der Hansestadt Lüneburg, hofft auf viele Bewerbungen: „Als Schöffinnen und Schöffen werden die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Rechtsprechung beteiligt. Indem sie als Laien-Richterinnen und Richter ihre eigene Lebens- oder Berufserfahrung sowie Menschenkenntnis einbringen, soll sowohl die demokratische Mitgestaltung als auch die Transparenz und Unabhängigkeit der Gerichte gestärkt werden.“ 

    Voraussetzung für die Bewerbung als Schöff:in über die Hansestadt Lüneburg ist, dass die Interessierten in Lüneburg gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag des Amtsbeginns, also am 1. Januar 2024, mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre alt sind (in einer früheren Version dieses Artikels hatten wir den Amtsbeginn fälschlicherweise auf den 1. Juli 2024 datiert). Bürger:innen aus anderen Städten und Gemeinden können sich nicht über die Hansestadt Lüneburg bewerben.

    Schöff:innen sind bei Strafverhandlungen in erster Instanz vor dem Amts- und Landgericht im Einsatz und besitzen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen. Jugendschöff:innen sollten außerdem bereits Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Schöff:innen. Doppelbewerbungen als Schöff:in und Jugendschöff:in sind allerdings nicht möglich. Insgesamt muss die Hansestadt Lüneburg 88 Jugendschöff:innen und 127 Schöff:innen für den Zeitraum 2024 bis 2028 benennen. Für die Zeit der Gerichtsverhandlungen müssen die Schöff:innen von ihren Arbeitgebern freigestellt werden.

    Bewerber:innen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lüneburg haben, können ihre Unterlagen sowohl für die Schöff:innenwahl als auch auch für die Jugendschöff:innenwahl schriftlich noch bis zum 4. April 2023 an das Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg, Am Marienplatz 2, 21335 Lüneburg senden oder auch gerne per E-Mail an kerstin.willmanns@stadt.lueneburg.de

    Die Bewerbungsformulare sind als Download unten auf dieser Seite zu finden.

    Bewerbungsformular Schöff:in
    pdf
    Bewerbungsformular Schöff:in
    (pdf / 0.45 MB)
    Download
    Bewerbungsformular Jugendschöff:in
    pdf
    Bewerbungsformular Jugendschöff:in
    (pdf / 1.04 MB)
    Download
    Kontakt für Rückfragen

    Für das Schöffenamt
    Kerstin Willmanns, Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg, Telefon +49 4131 309–3556 oder per E–Mail an kerstin.willmanns@stadt.lueneburg.de.

    Für das Jugendschöffenamt
    Sonja Jamme, Hansestadt Lüneburg, Stabsstelle 05, Telefon +49 4131 309-4640 oder per E-Mail an sonja.jamme@stadt.lueneburg.de.