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    Belebung der Innenstadt

    Drei Richtlinien

    Die Lüneburger Innenstadt leidet unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Sichtbare Folgen sind steigende Leerstände sowie – damit verbunden – ein Sinken der Kundenzahlen und der Umsätze. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Hansestadt Lüneburg drei Richtlinien erarbeitet, die verschiedene Akteurinnen und Akteure unterstützen und so die Attraktivität in der Innenstadt stärken sollen. Der Rat hat die Umsetzung der drei Förderrichtlinien beschlossen.

    Förderrichtlinie „Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt“
    Eine Möglichkeit, Leben in die Innenstadt zu bringen, ist es, Gewerbeflächen zu Wohnraum umzuwandeln. Die Hansestadt Lüneburg gewährt Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen, die in der Innenstadt leerstehenden Nutzraum zu Wohnungen umbauen, Investitionszuschüsse. Eine solche Richtlinie gab es bereits im Jahr 2007. Nun – auch bedingt durch die Corona-Pandemie – lässt die Hansestadt Lüneburg diese Fördermaßnahme in überarbeiteter Form wiederaufleben.

    Hier finden Sie die Richtlinie und den Link zum entsprechenden Bauantrag. Bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben mit entsprechenden Unterlagen einscannen und per E-Mail senden an Heike.Wieckhorst@stadt.lueneburg.de (Bauaufsicht).

    Förderrichtlinie „Reduzierung des Gewerbeleerstandes“
    Leerstände mindern die Attraktivität der Innenstadt. Die Hansestadt will in Einzelfällen Abhilfe schaffen und setzt eine Förderrichtlinie für Neuvermietungen von leerstehenden Ladenflächen auf. Profitieren können davon Einzelhändler:innen, Dienstleister:innen und Gastronomen, die in der Innenstadt Geschäftsräume oder Ladenlokale anmieten möchten. Sofern Eigentümer:innen/Vermieter:innen ein Drittel der Nettokaltmiete für mindestens zwölf Monate erlassen, übernimmt die Hansestadt Lüneburg für den Zeitraum von zwölf Monaten unter bestimmten Umständen ein weiteres Drittel der Nettokaltmiete. Damit will die Stadt vor allem neuen Betrieben, die das Angebot in der Innenstadt erweitern, den Start erleichtern.

    Anträge können an gewerbeleerstand@stadt.lueneburg.de gesendet werden.

    Förderrichtlinie „Stationärer Einzelhandel und Handwerk“ (ausgelaufen Ende 2022)
    Um die Attraktivität der Innenstadt zu stärken, will die Hansestadt stationäre Einzelhändler:innen und Handwerksbetriebe im Stadtgebiet unterstützen. Für die Finanzierung der Förderrichtlinie hat die Hansestadt 100.000 Euro außerplanmäßig in den Haushalt eingestellt. Die maximale Fördersumme pro Gewerbeeinheit beträgt 10.000 Euro. Weitere Förderungen über das Land Niedersachsen sind möglich.

    Die Richtlinie kann noch heruntergeladen werden.