Musikverbot nach 22 Uhr: Stadt verlängert Regelung am Stint und in Teilen der Innenstadt
HANSESTADT LÜNEBURG. – Auch weiterhin bleibt das Abspielen von Musikanlagen am Stint und in einigen anderen Bereichen der Innenstadt am Wochenende in den Nachtstunden und am frühen Morgen untersagt. Die Stadt verlängert die entsprechende Allgemeinverfügung bis Anfang Oktober. „Die Regelung ist sinnvoll, die Beschwerdelage ist in Teilen zurückgegangen“, sagt Dennis Lauterschlag aus dem städtischen Ordnungsamt. Gleichzeitig sei es notwendig, die Verfügung zu verlängern, um den Schutz der Nachtruhe für Anwohnende zu gewährleisten. Kontrolliert wird das Einhalten der Regelung durch Ordnungsamt und Polizei. Darüber hinaus sind nach wie vor Streetworker:innen im Auftrag der Hansestadt unterwegs, um mit Feiernden und Gastronomen ins Gespräch zu kommen, bei Konflikten zwischen den Beteiligten zu vermitteln und für Rücksicht und Respekt zu werben.
Die aktuelle Verfügung gilt von Freitag, 2. September, bis Sonntag, 2. Oktober 2022, immer freitags bis sonntags von 22 bis 6 Uhr morgens.
Sie gilt für folgende Straßen: Am Berge 49-53, Rosenstraße, An den Brodbänken 1-7, Bei der Abtspferdetränke, Bei der Abtsmühle, Bei der Lüner Mühle 1, Am Fischmarkt, Lünertorstraße von der Kaufhausbrücke bis Nr. 4, Kaufhausbrücke, Lüner Straße von der Kaufhausbrücke bis zur Kreuzung Auf dem Kauf, Salzstraße am Wasser, Auf dem Kauf, Verbindungsweg Auf dem Kauf und Am Stintmarkt.
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