Feuerwerksverbot an Silvester gilt für die Altstadt und den Kalkberg
HANSESTADT LÜNEBURG. – Auch in diesem Jahr gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot im Naturschutzgebiet Kalkberg sowie für den Bereich der historischen Innenstadt (Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg). Nachdem das Knallen auf dem Kalkberg schon seit jeher verboten ist, wurde das Feuerwerksverbot in den vergangenen Jahren noch deutlich ausgeweitet.
Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeiter:innen der Hansestadt und der Polizei am Silvesterabend die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick:
Für welche Bereiche gilt das Verbot?
Das Verbot betrifft sowohl die Lüneburger Altstadt als auch das Naturschutzgebiet Kalkberg (siehe alphabetische Straßenliste).
Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom 31. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023. Das restliche Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ohnehin verboten, Ausnahme: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F 1.
Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper sind verboten?
Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F 2. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F 2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F 1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen.
Gelten für den Kalkberg und die Innenstadt die gleichen Regeln?
Ja, in beiden Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.
Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten? Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?
Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden. Auch Besucher:innen, die hier viel Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit Feuerwerkskörper, die die Besucher:innen mit sich führen, am Haupteingang vom Kalkberg zwischenzeitlich abzugeben. Dafür wird eine Kiste bereitstehen. Diese können dann später von den Besucher:innen wieder abgeholt werden.
Warum ist es in der Innenstadt verboten?
Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben.
Wer kontrolliert?
Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort.
Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?
Das Ziel der Kontrollen ist von Seiten der Hansestadt in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.
Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?
In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 erlaubt.
Allgemeine Informationen
- Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper).
- Alphabetische Straßenliste des Geltungsbereichs
- In Naturschutzgebieten wie dem Kalkberg ist das Abbrennen von Feuerwerksköpern generell verboten.
- Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin gesetzlich bereits untersagt.

Der Geltungsbereich des Feuerwerksverbots 2022/23 in Lüneburg. Grafik: Hansestadt Lüneburg
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