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    Pressemitteilung vom 07.07.2022

    Draußen Feiern ohne Musik: Neue Regeln am Stint und in Teilen der Innenstadt

    HANSESTADT LÜNEBURG. Mehrere Lautsprecherboxen und Mobiltelefone, die sich gegenseitig mit Bässen überbieten, dazu lautstark Feiernde, die den Pegel von Alkohol und Beschallung hochhalten – das ist leider wieder einmal die aktuelle Situation am Stintmarkt, sobald dort am Wochenende gefeiert wird. Das Werben um Rücksichtnahme durch entsprechende Schilder sowie Mitarbeiter:innen von Ordnungsamt und Polizei habe nicht ausreichend Wirkung gezeigt, bedauert Dennis Lauterschlag aus dem städtischen Ordnungsamt. Die Beschwerdelage durch Anwohner:innen sei enorm.  „Die besonders geschützte Nachtruhe wird regelmäßig missachtet, insbesondere, weil Musik auf mitgebrachten Anlagen abgespielt wird“, weiß Lauterschlag. Mit einer neuen Allgemeinverfügung untersagt die Stadt daher in Teilbereichen der Innenstadt ab sofort genau das: „Das Abspielen von Musik über technische Anlagen.“  

     Die Verfügung gilt vorerst vom Freitag, 8. Juli bis zum Montag, 18. Juli, jeweils freitags bis sonntags von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.

     Sie gilt für folgende Straßen: Am Berge 49-53, Rosenstraße, An den Brodbänken 1-7, Bei der Abtspferdetränke, Bei der Abtsmühle, Bei der Lüner Mühle 1, Am Fischmarkt, Lünertorstraße von der Kaufhausbrücke bis Nr. 4, Kaufhausbrücke, Lüner Straße von der Kaufhausbrücke bis zur Kreuzung Auf dem Kauf, Salzstraße am Wasser, Auf dem Kauf, Verbindungsweg Auf dem Kauf und Am Stintmarkt.

    Ordnungsamt und Polizei werden das Einhalten der Regelung vermehrt kontrollieren. „Wir hoffen, mit diesem probaten Mittel die Verstöße gegen die Nachtruhe eindämmen zu können, ohne noch weitere Verbote aussprechen zu müssen“, sagt Lüneburgs Rechtsdezernent Markus Moßmann.

    Auch Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch appelliert an die Feierenden, Rücksicht zu nehmen. „Geselligkeit ja, nur bitte mit Rücksichtnahme.“ Zwar ist den Anwohner:innen des Stints bekannt, dass das Wasserviertel seit jeher ein Ausgehviertel ist. „Das darf aber nicht dazu führen, dass deren Interessen hier keine Rolle spielen“, betont Kalisch. Die Nachtruhe sei für alle Lüneburger:innen ein hohes und rechtlich geschütztes Gut. Dies müsse und wolle die Stadt schützen. Damit ein friedliches Miteinander gelingt, weitet die Stadt daher auch den Einsatz von Streetwork und Jugendpflege an den beliebten Feier-Treffs in der Stadt aus. 

    Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar,