Anträge auf Baumfällung unbedingt rechtzeitig stellen
HANSESTADT LÜNEBURG. Ist ein Baum durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt und soll dennoch gefällt werden, dann müssen Eigentümer:innen einen entsprechenden Antrag bei der Hansestadt Lüneburg stellen. „Dabei ist zu beachten, dass nur vor dem 15. Januar gestellte Anträge für die laufende Fällsaison berücksichtigt werden können“, sagt Thekla Tulp aus dem Bereich Grünplanung. Die Fällperiode endet jedes Jahr am 28. Februar. „Gehen die Anträge erst einige Tage vor Auslaufen der Fällsaison ein, ist durch die Bearbeitungszeit der Anträge eine Fällung meist erst ab Beginn der Saison im Oktober möglich“, so Tulp.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung ist auf der städtischen Homepage zu finden unter www.hansestadt-lueneburg.de/klimaschutz-und-umwelt/umwelt/baumschutzsatzung.html
Experten von der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH sehen sich den jeweiligen Baum vor Ort an und geben ihre fachliche Beurteilung dazu ab. Auf dieser Grundlage entscheidet anschließend der Bereich Grünplanung, ob der Baum gefällt werden darf und welcher Ausgleich zu leisten ist.
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