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    Argerechte Haltung zum Schutz der Tiere

    Laut Tierschutzgesetz müssen Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Tiere müssen sich artgerecht bewegen können. Es dürfen den Tieren keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. Die Tierhalter müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere verfügen. Dies gilt sowohl für Nutz-, Haus- und Wildtiere. Einzelheiten hierzu sind durch einschlägige Rechtsverordnungen oder Fachgutachten geregelt.

    Tierseuchen

    Über aktuell grassierende Tierseuchen informiert das Veterinärsamt des Landkreises Lüneburg.