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    Argerechte Haltung zum Schutz der Tiere

    Laut Tierschutzgesetz müssen Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Tiere müssen sich artgerecht bewegen können. Es dürfen den Tieren keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. Die Tierhalter müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere verfügen. Dies gilt sowohl für Nutz-, Haus- und Wildtiere. Einzelheiten hierzu sind durch einschlägige Rechtsverordnungen oder Fachgutachten geregelt.

    Tierseuchen

    Über aktuell grassierende Tierseuchen informiert das Veterinärsamt des Landkreises Lüneburg. 

    Stadttauben

    Die Vögel sind gefühlt überall in der Innenstadt. Den einen freut’s, den anderen nicht. Um der Tauben Herr zu werden, setzen die Hansestadt Lüneburg und der Verein Stadttauben Lüneburg e.V. seit einiger Zeit auf eine gezielte Lock-Aktion. Konkret bedeutet das: Die Verwaltung hat dem Verein eine Genehmigung ausgestellt, zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen im Lüneburger Innenstadtbereich Tauben zu füttern. Dafür ist eine Sondergenehmigung nötig, weil grundsätzlich das Füttern wildlebender Tauben im Stadtgebiet verboten ist.

    Die Fütterung durch den Stadttaubenverein führt momentan zu einer Ansammlung an bestimmten Orten und einer Vermehrung der Tauben. Gleichzeitig befinden sich aber tagsüber weniger Tauben auf den Straßen, weil sie nichts Fressbares suchen müssen.

    Info

    Foto: Verein Stadttauben Lüneburg e.V.

    So funktioniert die Lockaktion

    Die Lock-Aktion zielt darauf ab, die Tiere mit Futter kontrolliert an bestimmten Orten zusammenzuführen.  In diesen Taubenschlägen wird dann der Verein die Eier der Tauben gegen „Placebo-Eier“ austauschen, um so langfristig die Population auf eine tierschutzfreundliche Zahl zu regulieren.

    Standorte der Taubenschläge

    Als ersten Standort eines solchen Container-Taubenschlags sehen Hansestadt und Stadttaubenverein aktuell die Friedrich-Ebert-Brücke – auf der Seite des DLRG – als geeignet an. „Im Juni wollen wir auf dem dortigen Grünstreifen zwei Container platzieren“, kündigt Dennis Lauterschlag an. Beim Aufstellen werde darauf geachtet, dass der Wurzelbereich der Bäume nicht gefahren wird, versichert er. Zudem plant die Hansestadt, die Container mit einer Holzverkleidung oder einem ansehnlichen Graffiti-Motiv aufzuwerten. Ein weiterer Punkt: Der Ein- und Ausflug der Tauben darf den fließenden Verkehr auf der nahegelegenen Straße nicht beeinträchtigen.

    Placebo-Eier für Zuhause

    Lüneburgerinnen und Lüneburger, die ein Taubennest auf ihrem Balkon oder Dachboden entdecken, können sich direkt an den Stadttaubenverein wenden. Mitglieder des Vereins kommen dann vorbei und tauschen die Eier vor Ort gegen „Placebo-Eier“ aus.