Gewässerunterhaltung
von oberirdischen Gewässern
Die Eigentümer von oberirdischen Gewässern sind zur Unterhaltung verpflichtet. Im Stadtgebiet ist davon ausgenommen der Hasenburger Mühlenbach. Dieser wird unterhalten vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau.
Die Hansestadt Lüneburg ist verpflichtet, 74 km Wasserläufe, 62 stehende Gewässer, 1300 m bauliche Anlagen zur Befestigung der Ufer, das Lösegrabenwehr sowie weitere, verschiedene Anlagen an Gewässern zu unterhalten.
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung. Hierzu gehören unter anderem
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation sowie
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen.
Die oberirdischen Gewässer werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in
- Gewässer erster Ordnung sind Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft, insbesondere alle Bundeswasserstraßen. Unterhalb der Abts- und Lüner Mühle bis hin zur Elbe ist die Ilmenau eine Bundeswasserstraße.
- Gewässer zweiter Ordnung sind Gewässer mit überörtlicher Bedeutung. Diese werden nicht von den Eigentümern unterhalten sondern von Unterhaltungsverbänden, in denen sich Eigentümer zusammengeschlossen haben. In Lüneburg sind die Ilmenau, der Hasenburger Bach und der Lösegraben Gewässer mit überörtlicher Bedeutung.
- Gewässer dritter Ordnung
sind Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind.

Landwehr. ©Hansestadt Lüneburg
Gewässergüte
für oberirdische Gewässer
Saubere und gesunde Gewässer sind ein festgeschriebenes Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Durch vielfältige Einflüsse werden aber die Güte der Gewässer, die biologische Vielfalt, die Qualität des Wassers und der Lebensraum oftmals beeinträchtigt.
Die Güte von fließenden Gewässern wird in der Regel durch biologisch-ökologische Merkmale und chemische und physikalische Parameter bestimmt.
Zu den biologisch-ökologischen Merkmalen zählen z. B. die Lebewesen und Pflanzen in den Gewässern sowie die Strukturen der Ufer und der Sohle. Auch die Durchgängigkeit für Lebewesen, z.B. Fischen, und der Abfluss der Gewässer spielen bei der Bewertung der Güte eine Rolle.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat an verschiedenen Gewässern in Niedersachsens Messstellen errichtet, um die Güte zu überwachen. Übersichtskarten dieser Daten sind unter diesem Link zu finden Gewässerkarte. Durch Eingabe des Begriffs "Gewässer" in die Suchmaske lassen sich vielfältige Daten zu den Gewässern darstellen.
Auf der Internetseite des Gewässerkundlichen Landesdienstes gibt es einen kurzen Film sowie viele vertiefende Informationen zum Thema Gewässerkundlicher Landesdienst.
Kanadier, Tretboot, SUP
auf Lüneburgs Gewässern
Vor allem an heißen Sommertagen werden die Freizeitaktivitäten gerne in und an das Wasser verlegt. Jedoch ist das Baden und das Befahren auf den städtischen stehenden Gewässern gesetzlich nicht zugelassen.
Auf natürlich fließenden Gewässern ist der so genannte Gemeingebrauch (wie zum Beispiel das Baden und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorantrieb) gesetzlich erlaubt.
Um die Ufer zu schützen, ist beim Befahren der fließenden Gewässer das Anlegen nur an den vorhandenen Anlegestellen erlaubt. Im Naturschutzgebiet darf das Ufer der Ilmenau nur an gesondert gekennzeichneten Bereichen betreten werden. Sowohl in der Verordnung über das Naturschutzgebiet Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten und der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet des Landeskreises Lüneburg stehen weitere Verhaltensweisen, die beachtet werden müssen.
Das Befahren der Ilmenau im Alten Hafen bis hin zur Einmündung des Lösegrabens ist nicht erlaubt.
Bei den drei Stauanlagen im Stadtgebiet (Lösegrabenwehr, Ratsmühle, Abts- und Lüner Mühle) ist besondere Vorsicht geboten. Durch stärkere Strömungsverhältnisse besteht hier Lebensgefahr.

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Lüneburger Gewässer [???]
Mangels nutzbarer Gewässerkarte bleibt dieser Punkt erstmal außen vor und wird später eingebunden
Eine Übersicht aller Lüneburger Gewässer, städtische und private, finden sie unter folgendem Link.