Abwasserbeseitigung
in der Hansestadt Lüneburg
Zur Abwasserbeseitigung zählt der gesamte Weg des Abwassers vom Ort des Anfalls bis zur Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf in die Gewässer. Sie umfasst das Sammeln von Abwasser in Abwasserleitungen, das Fortleiten durch die Kanalisation, das Behandeln und Reinigen, das Einleiten in ein Gewässer oder Versickern sowie das Entwässern von Klärschlamm.
In Lüneburg ist für das Sammeln des Abwassers im öffentlichen Raum sowie die Reinigung und Beseitigung die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) zuständig. Auf ihrer Internetseite informiert die AGL zu diesem Thema.

Grundstücksentwässerung
Regenwasser und Schmutzwasser
Unter Grundstücksentwässerung wird die Entsorgung des gesamten Abwassers auf Privatgrundstücken bis zur Übergabe an die öffentliche Kanalisation verstanden.
Es wird zwischen den zwei Abwasserarten Regenwasser und Schmutzwasser unterschieden.
Grundsätzlich ist das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern. In Fällen, wo dies nicht möglich ist, muss eine Genehmigung zum Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal beantragt werden. Der Entwässerungsantrag ist bei der Hansestadt Lüneburg zu stellen.
Sollten Sie Auskünfte aus der entwässerungstechnischen Hausakte zu Ihrem Grundstück benötigen, benutzen Sie bitte den Antrag Planauskunft Entwässerungsanlage.

Weitere Themen rund ums Abwasser
In Lüneburg wird das Abwasser in der Kläranlage der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in der Bockelmannstraße gereinigt und wieder in die Ilmenau geleitet.
Beim Waschen von Kraftfahrzeugen fällt belastetes Abwasser an, das speziell gereinigt werden muss. Daher ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur in genehmigten Waschanlagen und nicht auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Straßen gestattet.
In Wohnwagen, Reisebussen und Booten befinden sich häufig Chemietoiletten, deren Inhaltsstoffe schädlich für die Umwelt sind und nicht einfach in der Landschaft entleert werden dürfen. Auch Chemietoiletten, die „voll biologisch abbaubar“ sind, dürfen nicht in der Natur entleert werden.
Die Chemietoiletten werden über die Toilette entsorgt oder können bei der Kläranlage der AGL in der Bockelmannstraße oder dem Wohnmobilstellplatz an den Sülzwiesen ordnungsgemäß geleert werden.
Bei der Reinigung von Fassaden kann belastetes Abwasser anfallen, das aufgefangen werden muss und das einer besonderen Abwasserreinigung /- vorbehandlung bedarf. Die öffentlichen Abwasseranlagen könnten ansonsten geschädigt werden. Daher ist die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in die Kanalisation grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden. (Link zum Download einfügen)
Poolwasser aus Swimming-Pools ist häufig mit Chemikalien versehen. Cremes und Hautpartikel sind fast immer im Poolwasser vorhanden. Es ist daher wie Abwasser zu behandeln und in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten.
Wenn das Poolwasser unbehandelt ist, kann es im Garten versickert und zum Gießen genutzt