Umweltverwaltung
Vielfältige Aufgaben zum Schutz der Umwelt
Der Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg übernimmt und vollzieht vielfältige Aufgaben als Untere Abfallbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde und Untere Wasserbehörde. Der Bereich Umwelt befasst sich mit dem Schutz der Ressourcen Boden, Luft und Wasser.
Artenschutz und Naturschutz obliegt dem Landkreis Lüneburg, dieser ist Untere Naturschutzbehörde.
Der Bereich Umwelt ist vorsorgend tätig und dient durch Begrenzungen und Anforderungen dem Schutz des Wassers. Dies betrifft unter anderem Grundwasserentnahmen, Flächenversiegelung, Erosion, Einleiten und Ablagern von Stoffen, Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und Ausweisen von Schutzgebieten. Er stellt Anforderungen an die Gewässerunterhaltung und einen schadlosen Wasserabfluss.
Zum Schutz vor Immissionen (Schall, Geruch, Licht, Luftschadstoffe) und schädlichen Bodenveränderungen werden Regelungen getroffen.
Es werden umweltrechtliche Verfahren durchgeführt und Gestattungen erteilt sowie Einzelanordnungen zur Gefahrenabwehr getroffen. Der oder die Verantwortlichen für Schäden werden ermittelt und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Sanierung abgestimmt, angeordnet und falls notwendig, mit Verwaltungszwang durchgesetzt. Im Zuge dessen werden ebenso auch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die in einem Verwarngeld oder Bußgeld münden können.
Die Aufgaben im Rahmen des Schornsteinfegerwesens werden auch durch die Hansestadt Lüneburg wahrgenommen.
Hinzu kommen viele verschiedene Themenfelder mit Schnittstellen zu allen Umweltschutzgütern. So kümmert sich der Bereich Umwelt auch um illegale Abfallbeseitigung und wilden Müll, Brenngenehmigungen für Brauchtumsfeuer und bearbeitet die Anträge zur Regenwasserförderrichtlinie.
Weiterhin werden fachtechnische Stellungnahmen, zum Beispiel zu Bauleitplanungen, Baugenehmigungsverfahren und anderer Vorhaben abgegeben.
Die erforderlichen Entwässerungsgenehmigen bei Bauvorhaben werden ebenfalls im Bereich Umwelt beantragt, bearbeitet und genehmigt.
Regenwasserförderrichtlinie
Nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Seit August 2021 fördert die Hansestadt Lüneburg die Einrichtung von Regenwasserzisternen für Privatpersonen.
Dies ist ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz und spart die Verwendung von Grundwasser für die Bewässerung von Gartenflächen ein.
Die Fördermittel werden als einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Nutzinhalt des Speichers und wurden Mitte April 2023 erhöht. Nutzinhalt:
- kleiner als 2,5 m³ - keine Förderung
- für Zisternen zwischen 2,5 m³ bis 5 m³ - erhöht auf 600 Euro
- für Zisternen mit mehr als 5 m³ - erhöht auf 1.000 Euro.
Weitere Informationen sowie den Förderantrag finden Sie hier.

Regenwasserzisterne