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    Was versteht man unter Umweltinformationen?

    Zu Umweltinformationen gehören sowohl Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, sowie über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten können Bürgerinnen und Bürger Umweltinformationen einholen. Daten des Umwelt- und Naturschutzes haben in der Regel einen räumlichen Bezug: wo befindet sich die Messstelle am Fluss, wo genau verlaufen die Grenzen des Naturschutzgebiets, welche Fabriken in meiner Umgebung setzen Schadstoffe frei? Umweltinformationen sind also meist auch Geoinformationen. (Text auf der Seite des Bundesministeriums) Aus diesem Grund werden nach und nach immer mehr Daten auf Karten digital zur Verfügung gestellt.

     

    Wie hoch ist gerade die Feinstaubbelastung in meinem Wohnort? Welche Schwermetalle leitet der Betrieb in meiner Nachbarschaft in den Fluss ein? Effektiver Schutz der Umwelt, aber auch der eigenen Gesundheit, erfordert einen umfassenden Zugang zu Umwelt- beziehungsweise Geoinformationen; verständlich, unabhängig und objektiv. Informationen sind Grundlage politischen Handelns. Der Zugang zu Informationen gewährleistet die wirksame Kontrolle von Entscheidungen. 

    Wie können Sie sich Umweltinformationen beschaffen?

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) und nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Das sind die Stellen, die über die angefragten Informationen tatsächlich verfügen. Dazu gehören zum Beispiel 

    • die Bundesbehörden
    • die Landesbehörden
    • der Landkreis Lüneburg
    • die Hansestadt Lüneburg
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts

    Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nicht. 

    Die Informationen können grundsätzlich formlos oder mit dem angefügten Vordruck angefragt werden. Sie können zum Beispiel eine Auskunft oder Akteneinsicht begehren. Informationsübermittlungen sind teilweise gebührenpflichtig. Einzelheiten für Niedersachsen regelt das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG). 

    Zahlreiche Umweltinformationen lassen sich auch kostenfrei im Internet, beispielsweise im Geoportal des Landkreises Lüneburg, im Geoportal des Landes Niedersachsen sowie in Datenbanken des Bundes finden.

    Antrag auf Umweltinformationen der Hansestadt Lüneburg
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    Antrag auf Umweltinformation
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    Antrag auf Altlastenauskunft für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg 
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    Antrag auf Altlastenauskunft 
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    Digitale Informationsangebote im Land Niedersachsen

    Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wird seit 1990 das Niedersächsische Umweltinformationssystem NUMIS fortgeschrieben. Das NUMIS-Portal als zentrales niedersächsisches Umweltinformationsportal bietet: 

    • den Internet-Kartendienst des Umweltministeriums
    • Messwerte (Luftüberwachung, Gewässerkundliche Daten, Ortsdosisleistung, Pegelonline)
    • Datenkataloge, nicht nur für die staatliche Umweltverwaltung
    • sowie erste Applikationen für Smartphones und Tablets.
    NUMIS-Portal 

    Mit dem NUMIS-Portal wird den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Recherche- und Informationsquelle zu umweltrelevanten Fragestellungen im Internet bereit gestellt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Datenkataloge 

    Der Datenkatalog des Niedersächsischen Umweltministeriums ist Teil der INSPIRE-Dateninfrastruktur und im NUMIS-Portal über die integrierte Volltextsuche sowie über eine ergonomische, explorative Benutzeroberfläche bequem zu recherchieren.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Internet-Kartendienst 

    Der Umweltbereich ist einer der größten Produzenten von raumbezogenen Daten in der niedersächsischen Landesverwaltung. Ausgewählte Umweltfachkartenwerke werden über den Internet-Kartendienst des Umweltministeriums als "interaktive" Karten angeboten.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    UVP-Portal Niedersachsen 

    Das Niedersächsische UVP-Portal ist ein eigenständiges Portal, in welchem alle Vorhaben in Niedersachen, für die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, gelistet sind.

    Hier können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, z. B. über Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung.

    Schauen Sie dort gern mal rein und scrollen auf der Startseite bis unten. Ansprechende Symbole führen Sie schnell und thematisch sortiert zu den Vorhaben. Sie können auch Karten der Vorhaben anschauen.

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Luftqualitätsinformation auf dem Smartphone 

    Smartphonebesitzer können Informationen über die aktuelle Luftqualität in Niedersachsen mit Hilfe der „LÜN-App“ direkt und überall mit ihrem Mobilgerät abrufen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

    Die Beteiligung von Bürgern an einzelnen politischen Entscheidungen oder Planungsprozessen ist ein wichtiger demokratischer Prozess. Diese "Öffentlichkeitsbeteiligung" oder "Bürgerbeteiligung"  wird in verschiedenen Formen umgesetzt: 

    • durch Beteiligungsverfahren, wie beispielsweise die Planfeststellungsverfahren
    • durch informelle Bürgerbeteiligung, die zum Beispiel in Form einer Bürgerversammlung gegeben ist
    • durch direktdemokratische Beteiligungsverfahren, welche unter anderem in Form eines Bürgerantrags vorliegen

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung spielt insbesondere bei der Planung und Zulassung von Großvorhaben, von Infrastrukturprojekten und bei umweltrelevanten Planungsvorhaben eine wichtige Rolle. 

    • Bei einigen Vorhaben ist ein sogenanntes förmliches Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgesehen (beispielsweise bei Plangenehmigungsverfahren)
    • Daneben kann auch für bestimmte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben sein. Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Umweltauswirkungen von Vorhaben. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge.

    Umweltverträglichkeitspflichtige Vorhaben werden im UVP-Portal des Bundes oder der Länder veröffentlicht. Die Vorhaben aus der Hansestadt Lüneburg und vom Landkreis Lüneburg werden im niedersächsischen UVP-Portal veröffentlicht. 

    Schauen Sie dort gern mal rein und scrollen auf der Startseite bis unten. Ansprechende Symbole führen Sie schnell und thematisch sortiert, zu den Vorhaben. Sie können auch Karten der Vorhaben anschauen.