Feuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer
Ein Feuer wärmt, verursacht jedoch auch Immissionen
Offene Feuer im Stadtgebiet sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brauchtumsfeuer, die zu Ostern stattfinden dürfen, sowie die Benutzung von handelsüblichen Feuerkörben, Feuerschalen und ähnlichem. Letztere sind genehmigungsfrei.
Selbstverständlich sollte hier auf das Wohl der Nachbarschaft geachtet werden und nur trockenes Brennholz verwendet werden. Behandeltes Holz darf nicht verbrannt werden.
Ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen mit einem Befall von Schadorganismen darf nur mit einer Genehmigung durchgeführt werden.

Anziehungspunkt Osterfeuer.