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    Immissionen

    Lärm, Geruch, Licht und Staub 

    Der Immissionsschutz hat den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichem zu schützen. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Der Immissionsschutz bezieht sich grundsätzlich auf Anlagen.

    Zum weiteren Umfeld gehört das Schornsteinfegerwesen und die Kleinfeuerungsanlagen.

    Info

    Immissionen gibt es in vielfältiger Art und Weise.

    Lärm

    Geräusche gehören zur natürlichen Umwelt des Menschen. Sie helfen bei der Orientierung in der Umgebung.

    Licht

    Licht ist wohltuend, kann aber auch stören oder schädlich sein.

    Luft

    Saubere Luft ist für alle wichtig. Vielfältige Einflüsse stellen eine Gefahr für saubere Luft dar.

    Schornsteinfeger

    Kleinfeuerungsanlagen, Tankanlagen, Heizöllagerung 

    Feuer 

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer

    Immissionsschutzbehörde

    Die Hansestadt Lüneburg ist Untere Immissionsschutzbehörde.