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    Baumschutz

    Satzungen und Anträge

     Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen lassen muss, sollte zunächst die Baumschutzsatzung lesen. Je nach Sorte und Umfang des Baumes muss ein Antrag beim Bereich Grünplanung gestellt werden.

    Den Antrag bitte ausfüllen und an den genannten Ansprechpartner senden. Anschließend wird einer der Baum-Experten der AGL (Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH) Kontakt zum Antragsteller aufnehmen, sich den Baum vor Ort ansehen und eine fachliche Beurteilung abgeben. Auf dieser Grundlage entscheidet der Bereich Grünplanung, ob der Baum gefällt werden darf und erteilt ggf. die Genehmigung. Gebühren fallen dafür bisher nicht an.

    Dabei ist zu beachten,  dass nur vor dem 15. Januar gestellte Anträge für die laufende Fällsaison (bis Ende Februar) berücksichtigt werden können. 

    Baumschutzsatzung
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    Baumschutzsatzung
    (pdf / 0.31 MB)
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    Antrag Ausnahme der Baumschutzsatzung
    (pdf / 0.54 MB)
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    Antrag Ausnahme
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    Antrag Ausnahme der Baumschutzsatzung
    (pdf / 0.54 MB)
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    Baumfällungen

    in der Hansestadt Lüneburg

    Die AGL fällt im Stadtgebiet Bäume, wenn es notwendig ist. 
    Eine Übersicht über geplante Baumfällungen und deren Gründe stellt die AGL zur Verfügung.