Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Handwerksrolle - Eintragung löschen

    Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in den Gewerbeverzeichnissen der zuständigen Stelle löschen lassen wollen (z.B. wegen Aufgabe des Handwerks), müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle vornehmen. Sofern Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen, müssen Sie Ihren Eintrag bei der bisherigen zuständigen Stelle löschen lassen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Gewerbeabmeldung
    • Handwerkskarte
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Ort auswählen
    Adresse

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg