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    Handwerksrolle Änderung

    Änderungen von Unternehmensdaten müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
    • Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
    • Berufsqualifikation
    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftsvertrag.
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Was sollte ich noch wissen?

    Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

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    Adresse

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg