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    Wanderlager Anzeige

    Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
    Ansprechpartner
    Frau Julia Reynolds
    0.06
    +49 4131 309-3277
    +49 4131 309-553277
    Frau Daniela Siewert
    0.08
    +49 4131 309-3272
    +49 4131 309-553272
    Herr Niklas Wortmann
    0.08
    +49 4131 309-3273
    +49 4131 309-553273
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.

    Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Schießgrabenstraße 7

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft