Inhalte auf der Seite
Barrierefreiheit
  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
Inhalte auf der Seite

    Verkaufsoffene Sonntage: Durchführung

    Die Möglichkeit der Durchführung von bis zu vier "verkaufsoffenen Sonntagen" im Jahr (bzw. bis zu acht "verkaufsoffenen Sonntagen" in Ausflugsorten) ist eine Ausnahme vom generellen Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn sie von der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstelleninhaber oder Verkaufsstelleninhaberinnen oder von einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung beantragt wird.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Verkaufsstellen liegen.

    Ansprechpartner
    Herr Mathias Dorn
    Bereichsleiter
    1.12
    +49 4131 309-3276
    +49 4131 309-3292
    Herr Piotr Mieczkowski
    0.09
    +49 4131 309-3274
    +49 4131 309-553274
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Ort auswählen
    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Schießgrabenstraße 7

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
    Parkplätze
    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft