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    Reisepass Meldung wegen Verlust

    Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 331 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Bardowicker Straße 23

    21335 Lüneburg