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    Angebote der Jugendarbeit

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.

    Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

    • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
    • bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
    • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
    • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

    Übersicht der örtlichen Jugendämter in den Städten und Landkreisen
    Übersicht der Kreis und Stadtjugendringe
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
    Ansprechpartner
    N N
    +494131 309-3355
    +494131 309-3384
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

    Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

    • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
    • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
    • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

    Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
    Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

    Informationen zum Landesjugendring
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 52 Soziale Dienste

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    Öffnungszeitennur nach telefonischer Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft