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    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner
    Frau Carolin Kallmeyer
    8
    +49 4131 309-3676
    +49 4131 309-3965
    Frau Vanessa Langen
    6
    +49 4131 309-3667
    +49 4131 309-3965
    Frau Jasmin Menke
    6
    +49 4131 309-3673
    +49 4131 309-3965
    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

    Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz
    § 3 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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    Adresse

    Hansestadt Lüneburg - Bereich 21 Steuern

    Adresse

    Am Ochsenmarkt 1

    21335 Lüneburg

    ÖffnungszeitenMontags - Freitags 08:00-12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
    Parkplätze
    Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 508

    Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 21

    Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus

    Anzahl: 3

    Fahrplanauskunft