Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 40,00 Euro
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Gebühr: 80,00 Euro
Gebühr: 80,00 Euro
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Gebühr: 25,00 Euro
Gebühr: 25,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ort auswählen
Adresse
Hansestadt Lüneburg - Bereich 333 Standesamt
Adresse
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
ÖffnungszeitenMontags 8 bis 12 Uhr und 14 bis15:30 Uhr
Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Freitags 8 bis 12 Uhr
Dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
Freitags 8 bis 12 Uhr
Parkplätze