Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)Gaststättengesetz (GastG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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Adresse
Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
Adresse
Schießgrabenstraße 7
21335 Lüneburg
ÖffnungszeitenMontags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
oder nach Vereinbarung
Parkplätze
Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 21
Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus
Anzahl: 508
Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
FahrplanauskunftAnzahl: 3